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Goll Christine · Nationalrat · 2008-03-19

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Mit den bisherigen Beschlüssen enthält das Finanzierungspaket sehr viele Fallstricke, die sich für eine überzeugende Abstimmungskampagne als äusserst problematisch erweisen könnten. Ob die Mehrheit von Volk und Ständen für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu gewinnen ist, kann heute niemand mit Sicherheit voraussagen. Die Überzeugungsarbeit, vor allem im bürgerlichen Lager, die allen voran die CVP und FDP gegen den Widerstand der SVP werden leisten müssen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit behalten wollen, wird kein Sonntagsspaziergang sein. Dieses Finanzierungsprojekt muss nicht nur die Hürde der Erhöhung der Mehrwertsteuer nehmen, sondern es muss eine Mehrheit für ein Vorhaben gewonnen werden, das befristet ist, obwohl der Erfolg oder Misserfolg nicht vorausgesagt werden kann und obwohl mit den bisherigen Beschlüssen keine vollständige Entschuldung, wie sie für die IV notwendig wäre, möglich sein wird.

Nun soll auf Gesetzesebene mit dieser Schlussbestimmung auch noch eine Verknüpfung mit einer künftigen 6. IV-Revision - und das erst noch mit einer sehr schwammigen Formulierung in der Zielsetzung - festgeschrieben werden. Ich bitte Sie, insbesondere den Absatz 2 des Mehrheitsantrages zu lesen: "Die Botschaft wird - eventuell neben anderen Vorschlägen - eine ausgabenseitige Sanierung der IV beinhalten." Ich frage Sie: Haben Sie in einem Gesetz schon einmal eine solche Schlussbestimmung gelesen? Ich behaupte: Das Parlament, sollte es in diesem Gesetz eine solche Schlussbestimmung verabschieden, disqualifiziert sich damit selber. Denn das ist kein gutes gesetzgeberisches Handwerk.

Zudem: Die Auswirkungen der vergangenen 4. IV-Revision sind noch nicht evaluiert. Nicht bis 2010 und auch nicht bis 2012 wird es möglich sein, eine seriöse Evaluation der nun 5. IV-Revision, die erst gerade in Kraft getreten ist, vorzunehmen. Das hat uns übrigens auch der Bundesrat in der Antwort auf ein Postulat (07.3542) mitgeteilt. Wir haben nämlich einen Bericht innerhalb von zwei Jahren nach Inkraftsetzung der 5. IV-Revision verlangt, um eben die Auswirkungen, vor allem der Integrationsversprechen, überprüfen zu können. Der Bundesrat hat uns klipp und klar geantwortet: Eine solche seriöse Evaluation ist innerhalb von zwei Jahren nicht möglich.

Ich möchte Sie auch fragen: Was heisst die Formulierung "ausgabenseitige Sanierung" in Absatz 2 der Schlussbestimmung? Verschiedene Untersuchungen, so auch eine Nationalfondsstudie, zeigen, dass die Invalidenversicherung bei der sozialen Absicherung von Menschen, die in ihrer Erwerbstätigkeit durch einen Schicksalsschlag, Unfall oder Krankheit eingeschränkt werden, heute noch immer sehr viele empfindliche Lücken aufweist, die dringend geschlossen werden müssten. Die durchschnittliche IV-Rente beträgt heute pro Monat 1463 Franken für Männer und 1345 Franken für Frauen. Wenn Sie diese Zahlen hören, kann wohl niemand hier seriös behaupten, IV-Rentner oder -Rentnerinnen seien finanziell auf Rosen gebettet. In diesem Kontext ist es auch zynisch, bei einer ungenügenden Finanzierungsvorlage mit den nächsten ausgabenseitigen Sanierungen zu drohen. Übersetzt heisst das nämlich nichts anderes als Rentenkürzungen für die IV-Rentner und IV-Rentnerinnen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Schlussbestimmung vollständig zu streichen.