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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Hier geht es um eine entscheidende Frage, nämlich welchen Anteil der Bund im Rahmen der Finanzierung des Verlustes der Invalidenversicherung übernehmen soll, der in Form von Darlehen seitens der AHV aufgelaufen ist. Wir sind der Auffassung, dass die IV-Schuld auf das Versagen des Bundesgesetzgebers zurückzuführen ist. Die IV-Schuld kann also nicht der AHV angehängt werden. Es ist nicht die AHV, welche an der Situation der Invalidenversicherung Schuld trägt, sondern es war der Bundesgesetzgeber, der es unterlassen hat, für eine angemessene Finanzierung der IV zu sorgen. Zwar trifft es zu, dass der Bund jeweils seine im Gesetz vorgesehenen Anteile an die Finanzierung der IV geleistet hat, aber das genügt nicht. Die Finanzierung ist ja bekanntlich ungenügend, und das hat zur Verschuldung der IV geführt.

Die Voraussetzungen für einen Neustart betreffen nicht nur die Neufinanzierung über die soeben beschlossene Zusatzfinanzierung, sondern auch die Trennung der Fonds. Insoweit ist dem Konzept des Ständerates zuzustimmen; er hat hier sogar einen wegweisenden Entscheid getroffen. Aber es ist auch klar, dass die Gründung eines eigenständigen IV-Fonds nur dann funktioniert, wenn auch genügend Mittel dafür bereitgestellt werden. Der Beschluss des Ständerates geht in die Richtung, dass die AHV diese Grundfinanzierung mit einer Einlage von 5 Milliarden Franken sichern soll. Es ist nicht richtig, wenn dieser Betrag auf Kosten der AHV geht, sondern es drängt sich auf, dass der Bund diese Leistung erbringt. Die 5 Milliarden Franken entsprechen als Betrag dem Beschluss des Ständerates, aber die richtige Lösung lautet, dass der Bund für diesen Aufwand geradestehen soll. Der Bund ist dazu auch in der Lage; das entspricht in etwa dem positiven Rechnungsergebnis des letzten Jahres.

Für diese Einlage kann dieses positive Rechnungsergebnis verwendet werden. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die Nationalbank weiterhin Beiträge im Sinne der bisherigen Gewinnverwendung leistet. Auch diese Mittel können für diese Einlage verwendet werden; jedenfalls ist der Bund dazu in der Lage.

Der Antrag, den ich Ihnen hier namens einer Minderheit stelle, stimmt bezüglich der Summe mit dem Antrag Bortoluzzi zu Artikel 2, also jenem der SVP-Minderheit, überein. Er differiert gegenüber dem Antrag Bortoluzzi aber in einem entscheidenden Punkt: Herr Bortoluzzi will diesen Beitrag innerhalb des Systems der Schuldenbremse überweisen. Er verbindet diese Einlage also mit dem Auftrag für ein neues, hartes Sanierungsprogramm beim Bund, wo Ausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt, aber auch des öffentlichen Verkehrs wie überhaupt auch andere Bundesausgaben unter die Räder kommen würden. Es ist unrealistisch, politisch unmöglich, ein solches neues Spar- und Sanierungspaket im Zusammenhang mit der Entschuldung der Invalidenversicherung zu schnüren. In diesem Sinne ist das keine Lösung. Wenn, dann muss dieser Beitrag ausserhalb der Schuldenbremse geleistet werden, nämlich analog zu dem, was bei den Bundespensionskassen gemacht worden ist. Auch dort ist die Entschuldung, die Sanierung, die Ausgliederung mit Sonderbeiträgen des Bundes finanziert worden. Das ist die Lösung, die wir Ihnen mit dieser Einlage von 5 Milliarden Franken vorschlagen.

Minimal nötig ist es, dem Entscheid der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es war gewissermassen ein Kompromissentscheid, wenigstens die gesamten Zinsen, die Verzinsung der IV-Schuld an die AHV, insgesamt durch den Bund übernehmen zu lassen und nicht nur zwei Drittel. Eine bessere Lösung ist es, eine Einlage von 5 Milliarden zu machen. Aber diese muss dann ausserhalb der Schuldenbremse abgewickelt werden, genau so, wie es bei den Bundespensionskassen der Fall war, und nicht innerhalb der Schuldenbremse.