Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen kurz den Antrag der Minderheit I begründen.
Gemäss Artikel 86 Absatz 3bis Litera a in der Fassung des Bundesrates soll ein Teil des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen für Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, verwendet werden. Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen nun, dass die aus dem Reinertrag fliessenden Gelder nicht den allgemeinen Umweltschutzmassnahmen zugutekommen, sondern spezifisch für Lärmschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, verwendet werden.
Auch im luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates wird erwähnt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich Lärmschutzmassnahmen geprüft werden sollte. Lärm und Lärmschutzmassnahmen im Bereich des Luftverkehrs sind je länger, je mehr bestimmend für die Luftfahrt und deren Existenz. Die Bevölkerung denkt bei Umweltschutzmassnahmen im Bereich des Luftverkehrs vorwiegend an die Lärmproblematik und ist dementsprechend sensibilisiert. Es ist daher durchaus sinnvoll, wenn wir mit der von unserer Minderheit vorgeschlagenen Präzisierung klarstellen, dass der Fokus bei den Umweltschutzmassnahmen auf die Lärmschutzmassnahmen zu richten ist. Ein haushälterischer Umgang mit den aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen fliessenden Erträgen gebietet es, dass sie dort eingesetzt werden, wo die Bevölkerung am meisten profitiert. Dies ist eindeutig bei Lärmschutzmassnahmen der Fall. Eine Verzettelung der Gelder auf verschiedene Umweltschutzmassnahmen ist hingegen keine befriedigende Lösung.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, damit für die Lösung der Lärmproblematik mehr Mittel vorhanden sind.