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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Es ist rührend, wie sich Frau Thanei und Herr Aeschbacher für die anständigen Vermieter einsetzen. Das höre ich in dieser Debatte heute zum ersten Mal und danke dafür.

Es gibt aber natürlich auch Mietzinssenkungen oder Hypothekarzinssenkungen, die nicht weitergegeben worden sind, weil sie durch andere Leistungen kompensiert worden sind, beispielsweise durch Investitionen oder Unterhaltsarbeiten. Das ist der Normalfall.

Artikel 3 der Übergangsbestimmungen verlangt ja, dass bei laufenden Mietverhältnissen der Mietzins allenfalls an einen reduzierten Hypothekarzinssatz anzupassen ist, bevor man ihn, gestützt auf die Bestimmungen des neuen Rechtes, erhöhen kann. Damit sollen die Vermieter gezwungen werden, seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung die Senkungen zu gewähren, falls der Mietzins auf einem höheren als dem bei Inkrafttreten des neuen Rechts massgebenden Hypothekarzinssatz beruht. Dies auch in Fällen, in denen bis heute seitens der Mieterschaft keine entsprechenden Senkungsbegehren gestellt worden sind, oder in Fällen, in denen die Mietzinse von Veränderungen des Hypothekarzinssatzes gar nicht betroffen sind.

Es ist nicht einzusehen, warum die Frage einer allfälligen Missbräuchlichkeit des Mietzinses noch nach altem und nicht nach neuem Recht beurteilt werden soll. Gerade das neue Recht hat ja zum Ziel, die Beurteilung missbräuchlicher Mietzinse zu vereinfachen und diese von der Entwicklung der Hypothekarzinssätze abzukoppeln.

Der Antrag Keller geht davon aus, dass man mit Inkrafttreten des neuen Rechtes diesen Schritt vollzieht. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Keller zu unterstützen, auf jeden Fall aber den Antrag der Minderheit de Dardel abzulehnen.