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Waber Christian · Nationalrat · 2008-09-15

Waber Christian · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2008-09-15

Wortprotokoll

Die EDU begrüsst grundsätzlich eine klare gesetzliche Regelung des Bereiches "Forschung am Menschen" auf gesamtschweizerischer Ebene. Wir sind deshalb der Ansicht, dass es zwingend gesetzliche Regelungen braucht und nicht nur Vorschriften, wie sie die bundesrätliche Vorlage vorschlägt. Ein Blick auf die Tendenz der Wissenschaft, nach Belieben über das menschliche Leben zu verfügen und es nach irgendwelchen Wünschen zu manipulieren, zeigt, dass hier Schranken nötig sind. Nicht alles, was in diesem Bereich machbar ist, dient uns Menschen. Deshalb hat aus unserer Sicht das Rechtsgut des Schutzes des Menschen, seiner Würde und seiner Selbstbestimmung klar Vorrang gegenüber dem Rechtsgut der Forschungsfreiheit. Dies soll im Verfassungsartikel ebenfalls sichtbar werden. Forschungsfreiheit darf nicht mit Narrenfreiheit in weissen Kitteln gleichgesetzt werden. Die Freiheit der Wissenschaft muss dem Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit stets untergeordnet sein. Genau diesen Satz hat auch der Regierungsrat des Kantons Bern dem Bundesrat in der Vernehmlassung unterbreitet.

Für uns von der EDU stehen die Achtung und der Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie die Respektierung der Selbstbestimmung der involvierten Menschen im Zentrum. Die EDU ist der Ansicht, dass nur Projekte der Forschung am Menschen zugelassen werden dürfen, welche die Erhaltung und die Verbesserung von Gesundheit und Leben des Menschen zum Ziel haben. Forschungsprojekte, welche z. B. die Entwicklung neuer Abtreibungsmethoden oder neuer Methoden der Suizidhilfe oder der Euthanasie zum Thema haben, dürfen nach unserer Ansicht aus ethischen und verfassungsmässigen Gründen nicht bewilligt werden. Die Bundesverfassung schützt das Recht auf Leben in Artikel 10 explizit, ebenso speziell den Schutz der Unversehrtheit von Kindern in Artikel 11.

Der Verfassungsartikel hat nur eine Chance, wenn die Anliegen der Menschen und nicht jene der Wissenschaft im Vordergrund stehen. Ich bin dankbar dafür, dass schlussendlich das Volk und die Stände darüber entscheiden werden, wie das Parlament hier legiferiert haben wird. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, auch wenn er sich auf diese zwei Absätze konzentriert und alles andere eigentlich in das Gesetz einpacken möchte. Nach unserer Meinung ist das ehrlicher und auch verfassungswürdiger. Ich bin aber einverstanden, dass die Kommissionssprecher in dieser Hinsicht sehr gut argumentiert haben. Wir werden in der Diskussion noch darauf zurückkommen.

Ich danke Ihnen dafür, wenn Sie hier auch einen Antrag eines Fraktionslosen unterstützen.