Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2008-09-15
Wortprotokoll
Sie fragen sich, was denn die Minderheit hier bei Absatz 1 genau ausdrücken oder anders ausdrücken will. Die Minderheit will der Menschenwürde und dem Schutz der Persönlichkeit als oberstem Konstitutionsprinzip durch eine klarere Formulierung in der Hierarchie ihrer Nennung einen Platz geben und den Auftrag des Bundes nicht in der Gefährdungslogik, sondern als klaren Auftrag an den Gesetzgeber definieren. Daher lautet der Antrag der Minderheit auch folgendermassen: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen. Er sorgt für den Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte und trägt dabei der Forschungsfreiheit Rechnung."
Dieser Verfassungsartikel, den wir heute beraten, dient klar dem Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte und soll an Forschung Teilnehmende vor Missbrauch schützen. Es ist explizit kein Forschungsartikel, obwohl die Forschungsfreiheit hier erwähnt wird und nicht bestritten wird. Der Antrag der Minderheit enthält jedoch eine klare Abstufung: Hier "trägt" der Bund der Forschungsfreiheit "Rechnung", während er sie gemäss Antrag der Mehrheit "wahrt". Dass der Bundesrat wie auch die Mehrheit dabei die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft betonen, ist aus unserer Sicht unnötig. Bis heute konnte uns niemand erklären, warum diese Formulierung gerade hier, in diesem Artikel, in der Bundesverfassung Eingang gefunden hat und nicht auch in diversen anderen Bundesverfassungsartikeln stehen soll. Die Minderheit will also die Begriffe "Menschenwürde", "Persönlichkeitsrechte" und "Forschungsfreiheit" in eine klare Hierarchie bringen, wie sie einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen gut anstehen würde.
Wir beantragen Ihnen deshalb, bei Absatz 1 der Minderheit zu folgen.
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