Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-22
Wortprotokoll
Beim ersten Gesetz - Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung - hat es ursprünglich die Bundesassisen noch gegeben, und deshalb hat man in Artikel 18 Absatz 5 einen Vorbehalt der Zuständigkeit eingebaut. Im Oktober dieses Jahres haben wir ein Bundesgesetz gemacht, mit dem die Bundesassisen abgeschafft worden sind. Das Referendum ist bis jetzt nicht ergriffen worden, und obwohl die Referendumsfrist erst am 3. Februar 2000 abläuft, haben wir Absatz 5 von Artikel 18 gestrichen.
Der zweite Vorbehalt betrifft einen inhaltlichen Fehler: In Artikel 18 Absatz 2 hat der Ständerat eine neue Delegations- und Vereinigungsmöglichkeit eingeführt, und diese Neuerung muss bei Artikel 102 Absatz 2 zur Aufzählung hinzugefügt werden. Das haben wir gemacht, ohne dass das beschlossen wurde, und deshalb muss ich das sagen.