Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission verabschiedete Fassung.
Es geht nicht an, dass die Prozessführung im Mietrecht nach dem Giesskannenprinzip vom Staat subventioniert wird. Ich anerkenne zwar, dass dieser Grundsatz im Sozialversicherungsrecht seine berechtigte Geltung haben kann. Dort steht jedoch der betroffene Bürger dem Staat gegenüber, und es geht um staatliche Leistungen. Im Mietrecht stehen sich nun aber zwei Zivilparteien gegenüber, die durchaus beide vermögend sein können und beileibe nicht auf eine Subventionierung ihrer Streitigkeit angewiesen sind. Für Grenzfälle steht die unentgeltliche Rechtspflege zur Verfügung, die erst im Einzelfall und nach Prüfung der kantonal festgelegten Anspruchsvoraussetzungen erteilt wird. Diese Lösung erscheint uns zweckmässig. Die Kostenregelung beim Gerichtsverfahren schafft gewiss auch einen Anreiz dafür, bei den kostenlosen Schlichtungsverfahren eine Lösung zu finden. Die vom Bundesrat neu eingeführte Kostenlosigkeit wurde im Übrigen auch von der Initiative "Ja zu fairen Mieten" nicht verlangt.
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.