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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-16

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist ein Beitrag zur Verlagerungspolitik. Die Verlagerungspolitik ist erstmals 1994 durch den Alpenschutzartikel mit einem konkreten Ziel versehen worden. Die Verlagerungspolitik begann jedoch eigentlich erst im Jahre 2001 zu greifen, weil wir erst dann erste Instrumente für die Umsetzung zur Verfügung hatten, insbesondere die LSVA. Die Berechnungen zur Frage, ob die Verlagerung nun erfolgreich sei oder nicht, setzen zum Teil zu Unrecht zehn oder fünf Jahre vor 2001 ein. Das Stichjahr muss das Jahr 2001 sein, weil wir ab diesem Zeitpunkt die Massnahmen hatten. Insgesamt können wir sehen, dass der Anteil des Güterverkehrs auf der Strasse ab diesem Zeitpunkt rückläufig gewesen ist - auch wenn hinzuzufügen ist, das ist ja klar, dass wir weit vom formulierten Verlagerungsziel von 650 000 Transitfahrten entfernt sind. Da hat Herr Hochreutener wahrscheinlich schon Recht: Der entscheidende Quantensprung wird die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels sein. Was ich aber auch festhalten will: Hätten wir all die Massnahmen, die wir bis jetzt ergriffen haben, nicht umgesetzt, dann hätten wir etwa 500 000 Lastwagen-Transitfahrten durch die Schweiz mehr. Sie können auch sehen, welche Zunahme von Strassenverkehr sich in Österreich ergeben hat, welches nicht die gleichen Massnahmen zur Verfügung hatte, wie wir sie haben.

Die Zielerreichung muss also auch an den Instrumenten gemessen werden, die wir zur Verfügung haben. Es gibt viele Instrumente, die wir halt nicht zur Verfügung haben, insbesondere nicht die Schlagbäume an den Grenzen: Es wurde jetzt zum Teil gerade wieder nur mit dem Transitverkehr von Grenze zu Grenze argumentiert. Aber wir leben in einer Zeit - Sie haben die bilateralen Abkommen mit der EU genannt -, in der wir an den Grenzen nicht einfach Schlagbäume gegenüber dem Transitverkehr errichten können. [PAGE 1095] Oder wenn ich an ein anderes Instrument denke, die LSVA: Sie ist noch nicht vollständig umgesetzt worden - noch nicht so, wie es damals in der Abstimmung beschlossen wurde. Es gab eine Verlängerung wegen der Euro-3-Norm. Im Übrigen sind jetzt noch einige Rechtsmittel gegen die vollständige Umsetzung der LSVA hängig. Das heisst, sie ist noch nicht umgesetzt; sie konnte also auch noch nicht greifen.

Was wir hier in diesem Gesetz vorschlagen, ist ein Massnahmenbündel. Man kann die Verlagerung nicht mit einer einzigen Massnahme herbeiführen. Die Förderung der Rola, die Förderung des UKV, die Effizienz der Mittel sollen sukzessive zunehmen. Das heisst, dass die Subventionen sukzessive abgebaut werden sollen; es soll auf mehr Ladungen diffundiert werden.

Ein Instrument, das wir Ihnen im Gesetz vorschlagen wollen, ist die Alpentransitbörse. Sie wurde als planwirtschaftliches Instrument gegeisselt. Sie ist in unseren Augen eben gerade ein marktwirtschaftliches Instrument - ein Instrument, das beispielsweise beim Stromtransit durch die Europäische Union auch genutzt wird, und zwar mit Erfolg. Bitte sträuben Sie sich nicht schon jetzt gegen die Idee, die ja noch nicht im Detail und ausgegoren vorliegt. Der Ständerat beispielsweise verlangt ja, dass er zu diesem Gesetz noch das letzte Wort habe. Das ist eine Differenz zwischen den beiden Räten.

Wir schlagen Ihnen auch kleinere Anpassungen des Trassenpreissystems vor. Wir bitten Sie nachher, in der Detailberatung auf diese Massnahmen einzugehen. Ich möchte einfach sagen, dass die Verlagerung nicht ein Ziel ist, das entweder erreicht oder nicht erreicht werden kann, das man mit einem Zauberstab von einem Tag auf den anderen erreichen kann, sondern es ist ein stetiges Ringen, ein stetiger Prozess. Ich verstehe nicht ganz, warum all diejenigen, die jetzt bemängeln, dass wir das Ziel von 1994 noch nicht erreicht haben und es in ganz kurzer Zeit auch nicht erreichen werden, das triumphierend festhalten und sagen, deswegen müsse man auf diese Vorlage nicht eintreten. Je mehr Sie bemängeln, dass wir das Ziel noch nicht erreicht haben, desto eher müssten Sie ja auf diese Vorlage eintreten - vielleicht sie verbessern, dagegen habe ich gar nichts. Aber ich verstehe nicht, warum man sich nihilistisch gewissermassen darob freut, dass das Ziel noch nicht so erreicht ist, wie wir es alle gern hätten, und sich jetzt gleichzeitig scheut, konkret gesetzgeberisch tätig zu werden.

Insofern bitte ich Sie, jetzt einzutreten und dann zu zeigen, wo Sie unter Umständen Verbesserungen anbringen wollen.