Lexipedia

von Rotz Christoph · Nationalrat · 2008-09-16

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-16

Wortprotokoll

Wir alle sind für unsere tägliche Versorgung auf einen funktionierenden Transport von Gütern auf der Strasse und auf der Schiene angewiesen. Für unsere Volkswirtschaft und vor allem auch für die Randregionen ist es zudem von grösster Wichtigkeit, dass auch bei der Verlagerungspolitik die freie Wahl der effizientesten Verkehrsmittel bestehen bleibt.

Die vorliegende Güterverkehrsvorlage mit dem Schwerpunkt, den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, basiert auf Artikel 84 der Bundesverfassung, dem Alpenschutzartikel, welcher im Jahr 1994 vom Volk angenommen wurde. Die jüngsten Verlagerungszahlen vom Jahr 2007 und vom ersten Semester 2008 zeigen aber auf, dass die bisherigen Massnahmen zur Erreichung des Ziels, den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, nicht erfolgreich waren, kurz gesagt: Ziel nicht erreicht. Die Zahlen vom ersten Semester 2008 belegen, dass das unrealistische Ziel von 650 000 Fahrten bereits nach sechs Monaten mit insgesamt 666 000 Fahrten überschritten worden ist. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit auch die gesamte Transportkapazität im alpenquerenden Gütertransport mit zwei Dritteln auf der Schiene und einem Drittel auf der Strasse um insgesamt 3,5 Prozent auf total 21,1 Millionen Nettotonnen zugenommen hat. Weitherum ist zu beobachten, dass der internationale Transitverkehr für Güter im Verhältnis zum Binnen-, Import- und Exportverkehr weit mehr als die Hälfte des gesamten alpenquerenden Verkehrs ausmacht. Mit der oder durch die Verlagerungspolitik dürfen der für uns alle wichtige Binnenverkehr sowie der Import- und Exportverkehr nicht benachteiligt werden. Mit solchen Benachteiligungen wird der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt.

Ich beantrage Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, nicht weil ich gegen eine Verkehrsverlagerung bin, sondern weil die aktuelle Vorlage den Binnenverkehr, den Import- und Exportverkehr und damit unseren Wirtschaftsstandort Schweiz benachteiligt und mit der Einführung einer Alpentransitbörse bei uns auch noch ein planwirtschaftliches Instrument einführen will.

Die Verlagerungspolitik hat sich gemäss Verfassungsauftrag in Artikel 84 Absatz 2 und gemäss dem damaligen Volkswillen auf die Verlagerung von Grenze zu Grenze zu beschränken. Absatz 2 des Alpenschutzartikels besagt dies klar und deutlich: "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene." In diesem Zusammenhang muss die schweizerische Verlagerungspolitik, wie das der Kommissionssprecher auch schon, aber kritisch gesagt hat, mit der europäischen Verlagerungspolitik abgestimmt werden. Denn es kann ja nicht das Ziel sein, dass der Güterverkehr nur durch die Schweizer Alpen und nur für einige Hundert Kilometer auf die Schiene zu verlagern ist. Eine Gesamtschau ist zudem unabdingbar, damit nicht Steuergelder in Milliardenhöhe am falschen Ort investiert werden. Steuergelder in dieser Höhe müssen zielgerichtet und effizient eingesetzt werden.

Noch etwas zum Mengenziel: Anstelle eines starren Mengenziels muss ein Verlagerungsziel definiert werden, welches auch wirklich realistisch ist und der möglichen Kapazität der Schiene für die Verlagerung der Gütertransporte entspricht. Es nützt nichts, Vorgaben zu definieren, wenn die Kapazität für Gütertransporte auf der Schiene gar nicht zur Verfügung steht. Wenn schon in der Botschaft davon ausgegangen wird, dass das übernommene starre Mengenziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr auch mit der neuen Zeitvorgabe ohne finanzielle Fördermittel vermutlich nicht erreicht werden kann, sollten solche unrealistischen Ziele nicht vorgegeben werden. Es sind deshalb realistische Verlagerungsziele zu setzen, welche auch die wirtschaftliche Entwicklung in Rechnung ziehen. Zudem hat sich die EU bei der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs viel stärker an den notwendigen Infrastrukturkosten und Investitionskosten für ihre Zubringerstrecken zu beteiligen.

Gerade durch die begrenzte Kapazität auf der Schiene ist es wichtig, bei der Verlagerungspolitik auf die effizientesten Verkehrsmittel zu setzen. Dass der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) und der Wagenladungsverkehr (WLV) gegenüber der rollenden Autobahn (Rola) mehr Nettotonnen transportieren können, ist ein wichtiger Faktor. Bei der Rola unnötig Zugfahrzeuge zu verladen und damit Gütertransportkapazität zu blockieren ist sehr ineffizient. Bei der Verkehrsverlagerung gehören die Güter auf die Schiene, nicht die Zugfahrzeuge und nicht deren Chauffeure.

Die Einführung einer Alpentransitbörse klingt zwar sehr verlockend, ist aber, wie schon einmal gesagt, in Wirklichkeit ein planwirtschaftliches Instrument, welches nur mit einer ineffizienten Rola umgesetzt werden kann. Eine Alpentransitbörse führt nicht nur zur Benachteiligung des Binnen- sowie des Import- und Exportverkehrs, sondern widerspricht auch [PAGE 1089] noch dem Landverkehrsabkommen mit der EU, welches postuliert, dass die Wahl des Verkehrsmittels nicht eingeschränkt werden darf, und welches eine mengenmässige Beschränkung des Strassengüterverkehrs verbietet. Die Einführung einer Alpentransitbörse müsste folglich zu Neuverhandlungen mit der EU führen, was dann vonseiten der EU die Forderung bedeuten könnte, das Sonntags- und Nachtfahrverbot aufzuheben. Übrigens ist interessant, dass sich nicht einmal der österreichische Verkehrsminister eine solche Börse vorstellen kann.

Ich bitte Sie, meinen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zu unterstützen, damit er diese Anliegen in der Vorlage für eine effiziente und effektive Güterverlagerung im Sinne des Verfassungsauftrags und im Hinblick auf die vorhandenen Kapazitäten umsetzen kann.