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Huber Gabi · Nationalrat · 2008-09-16

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Sie haben es gesehen: Die Güterverkehrsvorlage umfasst drei Bundesgesetze und vier Bundesbeschlüsse, wobei der Schwerpunkt auf der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene liegt.

Den Beschluss 2abis will eine Minderheit der nationalrätlichen Kommission einfügen. Unsere Fraktion lehnt diesen neuen Beschluss zusammen mit der Kommissionsmehrheit ab. Die Beschlüsse 2b und 2c hat der Ständerat neu eingefügt. Die Mehrheit der Kommission will den Beschluss 2b, das heisst den Zahlungsrahmen für die Förderung des nichtalpenquerenden kombinierten Güterverkehrs, abweichend vom Ständeratsbeschluss auf den gesamten nichtalpenquerenden Schienenverkehr ausweiten, wobei die Priorität auf den Wagenladungsverkehr gesetzt werden soll. Unsere Fraktion lehnt das ab und will auch den Zahlungsrahmen nicht erhöhen. Der Beschluss 3, das Bundesgesetz über die Änderung des Transportrechts, ist eine Neuschöpfung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zum Thema Trassenpreise. Wir lehnen ihn ab, weil das zum jetzigen Zeitpunkt ein Schuss aus der Hüfte wäre. Der richtige Ort für dieses Thema wird die Vorlage Bahnreform 3 sein. Die Entwürfe 2, 2a, 2c und 4 finden grundsätzlich die Zustimmung unserer Fraktion.

Zum Herzstück, zur Vorlage 1, zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz: Nachdem das Ziel des noch geltenden Verkehrsverlagerungsgesetzes - jährlich maximal 650 000 LKW-Transitfahrten durch die Schweizer Alpen bis spätestens zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels bzw. bis 2009 - offensichtlich nicht erreicht werden kann, braucht es eine Folgegesetzgebung, nämlich das Güterverkehrsverlagerungsgesetz. Darin ist vorgesehen, am Verlagerungsziel, am Fahrtenziel, festzuhalten. Es soll aber neu spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden; gemäss Botschaft soll dies voraussichtlich 2019 sein. Unsere Fraktion unterstützt die bundesrätlichen Zielsetzungen, inklusive des Zwischenziels.

Zur Alpentransitbörse werden wir uns in der Detailberatung äussern. Die Mehrheit unserer Fraktion unterstützt das Ansinnen.

Alles in allem sind wir für Eintreten auf alle Vorlagen. Den Rückweisungsantrag der Minderheit zur Vorlage 1 lehnen wir ab. Die darin enthaltenen Forderungen nach Abstimmung der schweizerischen Verlagerungspolitik auf die europäische Verkehrspolitik einerseits und nach einer strikten [PAGE 1090] Beschränkung auf den Verfassungsauftrag andererseits stehen im Widerspruch zueinander. Genau das ist eben nicht möglich, weil wir an das Landverkehrsabkommen gebunden sind, das Teil eines ganzen Pakets von Abkommen ist. Ohne Landverkehrsabkommen wären nämlich die anderen sechs Abkommen nicht zustande gekommen. Ausschlaggebend dafür war, dass die Umsetzung der Alpen-Initiative mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und diskriminierungsfrei erfolgen musste. Ohne diese Prämisse wäre überhaupt kein Abkommen mit der EU zustande gekommen.

Zur Forderung, die Verlagerungsziele durch eine umfassende verkehrspolitische Gesamtschau zu definieren, kann ich nur sagen: Diese liegt bereits auf dem Tisch! Dem Parlament liegen die Güterverkehrsvorlage, zwei Zusatzberichte und parallel dazu die Gesamtschau zum FinöV-Fonds vor. Was die Minderheit noch mehr an Berichten will, das bleibt ihr Geheimnis.

Gefordert werden im Weiteren realistische Ziele anstelle eines starren Mengenziels. Man kann sich natürlich immer darüber streiten, was realistisch ist. Das Parlament selbst hat seinerzeit die gewählte Zielgrösse definiert, und es sollte sie allein schon aus Glaubwürdigkeitsgründen nicht aufgeben. Die Zielgrösse von 650 000 Fahrten pro Jahr steht in Kontinuität zur bisherigen Verlagerungspolitik und zum Anliegen der Alpen-Initiative. Ich verweise auch auf den seitens des Ständerates eingefügten Artikel 3a, welcher neu die Evaluation und Steuerung des Verlagerungsprozesses festhält. Darin ist unter anderem eine Berichterstattung des Bundesrates über die Gesetzeswirksamkeit im Zweijahresrhythmus vorgesehen. In diesem Bericht muss der Bundesrat auch Vorschläge machen und Anträge zu Zwischenzielen und Massnahmen stellen.

Die im Rückweisungsantrag auch noch geforderten verstärkten Investitionen der EU im Infrastrukturbereich sind in den entsprechenden bilateralen Abkommen mit Deutschland und Italien bereits Tatsache.

In diesem Sinne sind wir für Eintreten und beantragen die Ablehnung des Rückweisungsantrages.

Jetzt noch ein Wort zu den Nichteintretensanträgen der Minderheit Schenk Simon bei den Vorlagen 2b und 2c. Ich komme zuerst zur Vorlage 2b: Die Minderheit will auf die ganze Vorlage nicht eintreten, weil Artikel 84 der Bundesverfassung nur den alpenquerenden Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfasse. Deshalb soll nur der internationale Gütertransitverkehr erfasst werden. Es geht somit einmal mehr um die Auslegung des Begriffs Transitverkehr. Ich verweise auf die Seiten 4407f. der Botschaft. Dort wird festgehalten, was längst bekannt ist, nämlich dass Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung einen generellen Schutzgedanken enthält und jeglichen Verkehr, also auch Ziel- und Quellverkehr, umfasst, soweit dieser das Alpengebiet als Transitverkehr berührt. Auch im noch geltenden Verkehrsverlagerungsgesetz ist der Binnen-, Import- und Exportverkehr mit Quell- und Zielgebiet Alpen mit eingeschlossen. Aus der Luft gegriffen ist deshalb dieser Beschluss 2b nicht. Und das genau Gleiche gilt für den Bundesbeschluss 2c, welcher das Korrelat zum Bundesbeschluss 2b ist.

Ich wiederhole: Wir sind seitens der FDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlagen und beantragen Ablehnung des Rückweisungsantrages der Minderheit zur Vorlage 1.