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Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Minderheitsantrag II zu Artikel 6 Absatz 1, der die Einführung einer Alpentransitbörse als einziges neues, wirksames Verlagerungsinstrument vorsieht. In diesem Rahmen möchte ich Folgendes in den Vordergrund rücken: einerseits die Notwendigkeit, dem Bundesrat die Kompetenz für die Einführung der Alpentransitbörse sofort zu geben, und andererseits die Notwendigkeit, uns gegenüber der EU nicht die Hände zu binden. Zuerst möchte ich die Hauptdifferenz meines Antrages gegenüber demjenigen der Mehrheit hervorheben. Bezüglich der Einführung der Alpentransitbörse will ich die Kann- durch eine Muss-Formel ersetzen, und zwar inklusive des Ausführungstermins, das heisst zwei Jahre nach Abschluss der Beratungen, damit der Bundesrat beauftragt wird, zügig mit diesem Instrument vorwärtszumachen. Der Rest von Absatz 1 sieht dann ähnlich aus.

Damit der Meccano klar ist, fange ich bei der Version des Ständerates an: Was dieser beschlossen hat, würde dazu führen, unsere Bemühungen, dem Volkswillen gerecht zu werden, endgültig zu "versenken". Nach diesem Gesetz sollten wir zwei weitere Gesetze verabschieden: ein erstes für die Verträge mit der EU und ein zweites für die eigentliche Einführung der Alpentransitbörse. Mit der Referendumsmöglichkeit und dem ganzen Drum und Dran würden locker zehn Jahre verstreichen. Die Politik sollte in diesem Fall den Alpenschutzartikel ehrlicherweise aus der Bundesverfassung streichen.

Die Minderheit I (Huber) nimmt nur eine Gesetzeshürde weg, weigert sich aber wie der Ständerat, dem Bundesrat die Kompetenz für die Einführung der Alpentransitbörse sofort zu geben. Diese Minderheit will ebenfalls zuerst das Einverständnis der EU einholen. Im Hinblick auf die Einführung einer Alpentransitbörse müssen wir aber die Prämissen für eine starke Verhandlungsposition des Bundesrates schaffen. Das erreichen wir am besten dadurch, dass wir als Parlament den Bundesrat erstens unter Druck setzen und enge Terminfristen festnageln und ihm zweitens die Möglichkeit geben, bei der Ausgestaltungsform der Börse frei zu sein, damit er im Rahmen des Landverkehrsabkommens operieren kann. Wir können bei unserem Vorgehen durchaus etwas von den anderen EU-Ländern lernen. Diese halten sich auch nicht immer von A bis Z an die EU-Regeln und nehmen nicht immer unbedingt die Rolle des Musterschülers ein. Wir sollten uns nicht scheuen, uns in dieser Sache einmal wie die anderen EU-Länder zu gebärden, um ein positives Verhandlungsergebnis zu erzielen. Die Versäumnisse bei der Umsetzung des Landverkehrsabkommens sind notabene nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland zu verzeichnen.

Ja, ausgerechnet die EU-kritische SVP sagt gemäss Antrag Amstutz, wir sollten hier dem Ständerat folgen, wir hätten uns bei der Alpentransitbörse der EU anzupassen und ihren Befehlen unterzuordnen, wo doch diese Kreise gestern mit der nationalistischen Beschränkung auf den Güterverkehr von Grenze zu Grenze das Gegenteil machen wollten. Sie haben vergessen, dass das Volk sich im Rahmen der Bilateralen I im Jahr 2000 klar für eine nichtdiskriminierende Umsetzung des Alpenschutzartikels ausgesprochen hat. Aber die SVP ist es seit langer Zeit gewohnt, Artikel 84 der Verfassung stückweise zu zitieren - eben nur so, dass es dem Lastwagengewerbe nicht wehtut.

Ich bin mir bewusst, dass es für die Schweiz entscheidend sein wird, wie Österreich und Frankreich zusammenspannen, um dann gemeinsam mit diesen Alpenländern in Brüssel vorzusprechen. Die Signale der Regierungen von Frankreich und Österreich sind grundsätzlich positiv; im Übrigen haben sie keine valable Alternative zur Eindämmung der LKW-Lawine im eigenen Land. Wenn also die EU sagt, ein Alleingang der Schweiz würde nicht akzeptiert, ist das okay. Andererseits sage ich aus Schweizer Sicht: Eine Sabotage unserer Verlagerungspolitik durch die EU oder durch EU-Länder würde nicht akzeptiert, dies soll auch die EU nachvollziehen.

Die Konsequenz für uns ist einfach: Wir sollen nicht in unsere Gesetzgebung schreiben, dass wir zuerst das Einverständnis der EU einholen müssen und erst dann mit der Transitbörse weitermachen. Verhandlungstaktisch wäre dies einfach dumm. Diejenigen, die die Schweiz mit diesem Gesetz in eine so unglückliche Verhandlungsposition schieben wollen, tragen de facto zur "Versenkung" der Verlagerungspolitik bei. Dass die SVP das will, ist klar. Bei den anderen Kolleginnen und Kollegen hoffe ich, dass sie mindestens den Weg zur Kommissionsmehrheit finden.

Ich möchte mich nur noch ganz kurz zu Absatz 4 äussern. Ich möchte hier mit meinem Minderheitsantrag den Grundsatz der schrittweisen Reduktion der zur Verfügung gestellten Durchfahrtsrechte verankern.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, der unter anderem dem Willen der hauptsächlich betroffenen Kantone Tessin und Uri entspricht.