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Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-17

Wortprotokoll

Weder Sie noch ich wissen, wie sich diese Güterverkehrsvorlage auf unsere Wirtschaft auswirkt respektive sie einschränkt. Aber alle hier drin wissen, dass wir zumindest dem Transportgewerbe weitere Fesseln anlegen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaft, sondern es hat auch Auswirkungen auf jede Haushaltskasse. Einmal mehr werden die Familien dies tragen müssen.

Da bei Artikel 3 die Minderheit II (von Rotz) abgelehnt wurde, ist es umso wichtiger, Artikel 5 zu streichen. Bei Artikel 3 hätte man sich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen orientieren, die Ziele periodisch überprüfen und bei Bedarf anpassen können. Mit der Ablehnung der Minderheit II haben wir nun eine klar definierte Anzahl von Durchfahrten festgelegt, und mit Artikel 5 setzen wir noch einen drauf: Der Bundesrat kann nämlich befristet eine Erhöhung der Transitabgaben für alpenquerende Fahrten einführen. Da fragt man sich in der Wirtschaft zu Recht: Wohin führt das? Nebst dem, dass dieser Artikel 5 recht kompliziert daherkommt, kann er diskriminierend, wenn nicht gar willkürlich ausgelegt oder angewendet werden. Und gegen solche negativen Machenschaften müssen wir uns wehren; zumindest dürfen wir ihnen nicht Tür und Tor öffnen.

Die Alternative zu diesen Unklarheiten besteht einzig in der Streichung von Artikel 5. Das ist auch die logische Folge nach der Streichung von Artikel 4. Übrigens müsste diese Schutzklausel im Landverkehrsabkommen mit der EU noch ausgehandelt werden. Was geschieht, wenn die EU diese Mehrabgaben nicht will und sich dagegen wehrt? Würde man einzig und allein die schweizerische Wirtschaft bestrafen? Das kann es doch nicht sein! Das Bedenken von Herrn Loepfe vorhin war absolut berechtigt. Einen grossen Teil der Zeche wird die Schweizer Wirtschaft zahlen müssen.

Ich bitte Sie, zum Wohle unseres Wirtschaftsstandortes Schweiz diesem Streichungsantrag zuzustimmen.