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Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-17

Wortprotokoll

In diesem Bundesbeschluss geht es eigentlich um zwei Thematiken, einerseits um die Höhe des Zahlungsrahmens für die Jahre 2011 bis 2018 und andererseits um das Einsatzgebiet der finanziellen Mittel, die wir sprechen.

Wir sind klar der Meinung, dass es sich bei der Idee, welche Frau Fehr gestern erwähnt hat - mehr Kohle in die Maschine -, um ein untaugliches und auch unverantwortliches Instrument handelt. Aus unserer Sicht schlägt der Bundesrat hier eine vernünftige Lösung vor, was die Höhe des Zahlungsrahmens anbetrifft. Wir sind aber auch der Meinung, dass bei zielgerichtetem, bei extrem zielgerichtetem Einsatz auch 1,2 Milliarden Franken ausreichen müssten.

Nun zum Einsatz der Mittel: Wir sind überzeugt, dass wir nicht nur Betriebsabgeltungen leisten, sondern auch Trassenpreissenkungen für den kombinierten Verkehr ins Auge fassen sollten. Wir erachten das Trassenpreissystem als ein wirtschaftliches, ein marktwirtschaftliches Instrument. Allerdings ist dieses Trassenpreissystem bezüglich der Ausgestaltung grundlegend zu überprüfen. Heute sind die Trassenkosten für einen Zug im kombinierten Verkehr doppelt so hoch wie für einen Intercity-Zug. Dabei hat der Güterverkehr noch den Nachteil, dass er dem Personenverkehr immer den Vorrang lassen muss. Obwohl wir den Güterverkehr massiv fördern, hat er also einen zweifachen Nachteil. Bei zunehmender Verdichtung des Fahrplans werden die Möglichkeiten für den Güterverkehr immer mehr eingeschränkt. Gewisse Kreise wollen die Bahn ja sogar zum Tram machen; ohne Fahrplan soll so alle zehn, fünfzehn Minuten ein Zug fahren. Das würde bedeuten, dass die Trassen durch den Personenverkehr immer mehr ausgelastet wären und dass am Schluss für den Güterverkehr, den wir mit viel Geld massiv fördern wollen und auch fördern, die Trassen, die Kapazitäten fehlen würden. Irgendwann wird das System des gemischten Verkehrs auf der gleichen Schiene kollabieren und nicht mehr aufrechtzuerhalten sein.

Stimmen Sie also deshalb in erster Linie dem Antrag der Minderheit V zu, allenfalls dem Antrag der Minderheit IV. Der Antrag der Minderheit IV entspricht in der Höhe des Zahlungsrahmens dem Entwurf des Bundesrates. Der einzige Unterschied ist, dass wir nicht nur Betriebsabgeltungen fördern, sondern diese Mittel eben auch für Trassenpreissenkungen einsetzen wollen.