Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Auch wenn ich nicht Mitglied der parlamentarischen Delegation beim Europarat bin, freue ich mich, Ihnen die Tätigkeitsberichte der Schweiz in der Versammlung und im Ministerkomitee des Europarates für das Jahr 2007 vorzustellen sowie die Diskussionen zu diesen zwei Berichten in der APK zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang kommt es mir auch zu, über die Behandlung des neunten Berichtes über [PAGE 1147] die Konventionen des Europarates durch die Kommission zu berichten.
Zum Europaratsbericht des Bundesrates: Wie auch 2006 betont der Bundesrat in seinem diesjährigen Bericht die wichtige Rolle, welche der Europarat für die schweizerische Aussenpolitik spielt - in erster Linie, weil sich die Ziele des Europarates, namentlich die Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz zum grossen Teil decken, aber auch, weil der Europarat der Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat eine wertvolle Plattform bietet, um einen informellen Kontakt mit ihren wichtigsten Partnern zu pflegen. Mit der Aufnahme von Montenegro im Mai 2007 gehören nun 47 europäische Staaten dem Europarat an. Eine klare Mehrheit von ihnen, nämlich 27, sind gleichzeitig Mitglied der Europäischen Union. Die Frage der Konsequenzen dieser zahlenmässigen Dominanz für die Nicht-EU-Mitgliedstaaten wurde in der Vergangenheit bereits von Mitgliedern der schweizerischen Delegation aufgeworfen, beispielsweise von Andreas Gross mit der Anfrage "EU-Absprachen im Europarat". Ich komme darauf nicht mehr zurück.
Neben der EU-Erweiterung stellt aber auch die EU-Vertiefung den Europarat vor wichtige Herausforderungen. Die EU hat ihre Kompetenzen in den traditionellen Tätigkeitsbereichen des Europarates im Laufe der Zeit progressiv erweitert. Die Notwendigkeit für eine bessere Koordinierung bzw. Arbeitsteilung zwischen den beiden Organisationen wurde in der Folge immer spürbarer. So wurde anlässlich der Sitzung des Ministerkomitees am 10. und 11. Mai 2007 eine Absichtserklärung unterzeichnet, in welcher die EU anerkennt, dass der Europarat in Sachen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Bezugspunkt in Europa ist und bleiben sollte. Diese Klarstellung ist aus Schweizer Sicht zu begrüssen.
Noch dramatischer als im Vorjahr zeigt sich jedoch die Lage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mit mehr als 100 000 hängigen Klagen vermag er heute nicht mehr richtig zu funktionieren, weil sein finanzielles Korsett, wie es Europaratsmitglied Dick Marty benennt, zu eng ist, aber auch weil Russland das Inkrafttreten des Protokolls 14, welches Massnahmen für eine bessere Bewältigung dieser Arbeitslast vorsieht, immer noch blockiert. Um das gute Funktionieren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und eine allgemein bessere Effizienz des Europarates zu garantieren, will sich der Bundesrat in den kommenden Jahren engagieren, damit sich die Organisation vermehrt auf ihre Kernbereiche zurückbesinnen kann und fokussiert. Die Aussenpolitische Kommission teilt die Sorgen des Bundesrates, aber auch der parlamentarischen Delegation beim Europarat im Hinblick auf das Funktionieren des Gerichtshofs. In diesem Sinn kann sie das Vorhaben unserer Regierung, sich weiterhin für mehr Effizienz im Europarat einzusetzen, nur unterstützen.
Zum Bericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat im Jahr 2007: Neben dem Ministerkomitee tagte die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Jahr 2007 viermal. Aus Schweizer Sicht ist insbesondere zu vermerken, dass die Schweiz mit der Wahl von Walter Schmied zum Vizepräsidenten für zwei Jahre wieder Einsitz im Vizepräsidium der Versammlung des Europarates hat; dass die Schweizer Delegation eine Dringlichkeitsdebatte über die besorgniserregende Nichtratifizierung des Protokolls 14 durch Russland gegen zwei andere beantragte Themen durchsetzen und somit den Druck auf die Duma verstärken konnte und dass eine Empfehlung für eine klare Definition und vernünftige Anwendung des Vorsichtsprinzips, die massgeblich von unserem ehemaligen Kollegen Johannes Randegger geprägt wurde, praktisch einstimmig gutgeheissen wurde. Weiter erwähnenswert ist die Verleihung einer Verdienstmedaille an unsere ehemalige Kollegin Rosmarie Zapfl, welche die Schweiz in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates acht Jahre lang kompetent vertreten hat. Schliesslich wurden Änderungen des Geschäftsreglements der Versammlung beschlossen, welche eine höhere Transparenz bei Interessenbindungen sowie eine bessere Beteiligung an den Plenarsitzungen fördern sollen.
Last, but certainly not least verdanken wir dem ausserordentlichen Einsatz unseres Kollegen Dick Marty, dass der Europarat und die Schweizer Delegation auch 2007 europa- und weltweit für öffentliches Interesse sorgten. Mit einem zweiten Bericht über die geheimen Aktivitäten der CIA in Europa legte Dick Marty mehr Details und Beweise über Verstösse gegen die EMRK in gewissen Europarats-Mitgliedstaaten vor. Eine entsprechende Resolution und eine Empfehlung an das Ministerkomitee wurden mit einer komfortablen Mehrheit verabschiedet. Sie verlangen von den Regierungen mehr demokratische, das heisst auch parlamentarische Rechenschaft in Fragen der nationalen Sicherheit.
Die Aussenpolitische Kommission begrüsst die hohe Aktivität der Schweizer Delegation und zeigt sich erfreut, dass es dem Europarat im Jahr 2007 in hohem Mass dank den Schweizern wieder gelungen ist, sich an vorderster Front erfolgreich für die Verteidigung und Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu engagieren.
Zum neunten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates: Seit den Siebzigerjahren ist es eine etablierte Praxis, dass der Bundesrat dem Parlament einen umfassenden Bericht vorlegt, welcher eine Übersicht über die von der Schweiz noch nicht ratifizierten Konventionen des Europarates auflistet, und prüft, in welcher Prioritätenordnung diese zu ratifizieren sind. Bis heute hat der Europarat 203 Konventionen verabschiedet. Mit ihrem Beitritt zum Europarat hat sich die Schweiz 1963 verpflichtet, Konventionen, an deren Ausarbeitung sie schliesslich aktiv teilnehmen darf, auch im Rahmen des Möglichen zu ratifizieren.
Nun, nach welchen Grundsätzen wird entschieden, ob die Schweiz eine neue Konvention unterzeichnet bzw. ratifiziert? Die erste Regel lautet: wenn in absehbarer Zeit mit einer Ratifikation gerechnet werden darf, und die zweite lautet: falls die Schweiz diese Konvention auch in der Praxis tatsächlich einhalten kann. Ganz gemäss diesen Leitsätzen hat sich die APK mit der Konvention über den strafrechtlichen Umweltschutz von 1998 vertieft auseinandergesetzt. Im Februar 2000 hat die APK den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht in diesem Bereich zu analysieren. Die Konvention sieht vor, dass gewisse umweltschädliche Verhaltensweisen bestraft werden können. Ein Antrag auf eine Kommissionsmotion, die verlangen wollte, dieser Konvention beizutreten, wurde mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen verworfen. Begründet wurde dieser Entscheid insbesondere dadurch, dass bisher nur ein einziges Land, nämlich Estland, die Konvention ratifiziert hat. Schliesslich konnte auch der konkrete Mehrwert zusätzlicher Strafnormen im Umweltrecht nicht verifiziert werden.
Auch in diesem Zusammenhang hat die Kommission einen Antrag für ein Kommissionspostulat abgelehnt, das die Vereinbarkeit des schweizerischen Rechtes mit den Bestimmungen der revidierten Europäischen Sozialcharta von 1996 prüfen sollte.
Schliesslich nahm die Kommission den Bericht dankend zur Kenntnis. Ich bitte Sie im Namen der Aussenpolitischen Kommission Ihres Rates, von den Tätigkeitsberichten der Parlamentarierdelegation beim Europarat und vom Bericht der Schweizer Regierung sowie vom neunten Bericht über die Konventionen des Europarates ebenfalls Kenntnis zu nehmen.