Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-17
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat sich bereits in ablehnendem Sinne zur Volksinitiative geäussert. Auch der vom Ständerat eingebrachte Gegenvorschlag überzeugt uns nicht - dies nicht, weil wir die Wirkung der Komplementärmedizin grundsätzlich infrage stellen; es sind vielmehr grundsätzliche Überlegungen im Gesamtkontext des Gesundheitswesens, welche zu unserer ablehnenden Haltung führen. Auf jeden Fall sollte der heutige Entscheid nicht dazu führen, dass wir Automatismen einführen und dass komplementärmedizinische Leistungen automatisch in die Grundversicherung aufgenommen werden.
Die SVP-Fraktion ist enttäuscht darüber, dass die SGK-SR zur eleganteren Lösung eines indirekten Gegenvorschlages nicht Hand geboten hat. Ein solcher wurde von unserer Kommission vorgeschlagen. Damit hätte verhindert werden können, dass die Komplementärmedizin der einzige Bereich des Gesundheitswesens wäre - mit Ausnahme des Bereiches "Unfall- und Krankenversicherung" -, der bei einer Annahme dieser Fassung durch das Volk in der Verfassung wörtlich genannt würde. Das erachten wir, auch verfassungs- und gesetzestechnisch, als unschöne Entwicklung. Dieses Element bleibt unschön, darum bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Gegenvorschlag abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Komplementärmedizin auf einem anderen Weg Bedeutung erhalten kann; so, wie es der Gegenvorschlag vorsieht, ist es wahrscheinlich unvernünftig und öffnet Automatismen Tür und Tor. Ich möchte hier bestätigen, dass es nicht um monetäre Faktoren geht, sondern darum, dass in der Medizin und im Gesundheitswesen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und ökonomische Komponenten ausschlaggebend sein müssen, wenn es um den Status von Leistungen geht.
Darum bitte ich Sie, dem Bundesrat, der hartnäckig an seiner Haltung festhält, zu folgen. Ich bitte auch den Bundespräsidenten, zur Kenntnis zu nehmen, dass offensichtlich die SVP-Fraktion die einzige Gruppe ist, die dem Bundesrat hier in dieser Frage noch folgen wird.