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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-09-18

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-18

Wortprotokoll

Wie richtig gesagt worden ist, geht es bei diesem Gesetz um das Abwägen der Freiheit zu rauchen gegenüber der Frage der Freiheit vor Rauch in öffentlich zugänglichen Räumen oder eben um die Freiheit des Wirtes, darüber zu entscheiden, ob er einen Raucherbetrieb will oder nicht. Dies wird dem Nichtraucherschutz gegenüberstellt, den wir ja gerade mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen realisieren wollen. Es geht auch um die Frage: Wollen wir im Tourismusland Schweiz eine einheitliche Lösung, oder wollen wir 26 unterschiedliche kantonale Lösungen bezüglich Nichtraucherschutz? Es geht bei diesem Gesetz nicht darum, das Rauchen zu verbieten oder den Genuss zu verbieten. Selbstschädigung ist nicht strafbar, aber das Rauchen schädigt nun einmal erwiesenermassen auch Passivraucher. Auch wer nicht raucht, wird durch das Rauchen gesundheitlich beeinträchtigt. Ich möchte da an das von Herrn Spuhler zitierte Erfolgsmodell Schweiz, an die direkte Demokratie anknüpfen. Ich glaube, gerade wenn man das Erfolgsmodell Schweiz, die direkte Demokratie anruft, darf man die klaren Volksmehrheiten, die in verschiedenen Kantonen gegeben sind, nicht ignorieren. Wir legiferieren hier kein generelles Rauchverbot, wir haben in Artikel 2 Fumoirs zugelassen, in denen bedient werden kann. Ich erinnere daran, dass Genf bereits eine weiter gehende Lösung hat und auch Fumoirs verboten hat.

Zum Eventualantrag Borer: Über einen solchen Antrag wurde schon in der ständerätlichen Kommission entschieden, und der Ständerat hat diesen Antrag mit 25 zu 18 Stimmen abgelehnt. Leider fehlen uns verbindliche Zahlen, wie viele Gaststätten darunter fallen würden, wenn wir eine Limite bei 100 Quadratmetern setzen würden. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir der ständerätlichen Debatte lediglich entnehmen können, dass - vom Kanton St. Gallen ausgehend - etwa 80 Prozent der Gaststätten darunter fallen würden. Dann, müssen wir sagen, macht ein solches Gesetz keinen Sinn.

Die Kommissionsmehrheit will mit ihrer Fassung eine gewisse Klarheit schaffen, auch eine gewisse Rechtssicherheit. Es wird damit Willkür verhindert, und verhindert werden vor allem langwierige Verfahren und Diskussionen über faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber einem besseren Nichtraucherschutz. Ich erinnere nochmals an die klaren Mehrheiten bei Volksabstimmungen in verschiedenen Kantonen und daran, dass wir im Tourismusland Schweiz eine einheitliche Lösung wollen. Diese einheitliche Lösung würde das Gesetz in der Fassung der Kommissionsmehrheit ermöglichen.

Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.