Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Zur Legislaturplanung 2007-2011 zunächst eine Bemerkung zum Verfahren: Sie wissen, dass wir hier eine Vorlage haben, für die spezielle gesetzliche Verfahrensbestimmungen gelten, insbesondere diejenige, dass es in beiden Räten nur eine einzige Runde gibt und nachher sofort die Einigungskonferenz zu folgen hat. Das hat jetzt so stattgefunden.
Die Einigungskonferenz hat an ihrer Sitzung vom 19. August gesamthaft 34 Differenzen behandelt. In 22 Fällen hat sich die Fassung des Nationalrates, in zehn Fällen die des Ständerates durchgesetzt; dazu kamen noch zwei Neuformulierungen. Nachdem das Geschäft vorgestern im Ständerat war, ist es heute letztmals in unserem Rat. Ausserdem ist es so, dass jetzt auch in unserem Rat nur noch Zustimmung oder Ablehnung zu einem Antrag der Einigungskonferenz beschlossen werden kann. Wird ein Ablehnungsantrag zu einer Ziffer gutgeheissen - solche Anträge liegen vor -, bedeutet das, dass diese Ziffer aus der Vorlage gestrichen wird. Es bedeutet aber nicht, dass die Gesamtvorlage tangiert wird. Es gibt am Schluss der Beratung dieser Vorlage deshalb auch keine Gesamtabstimmung. Das heisst, die Legislaturplanung 2007-2011 wird dem Bundesrat dann mit den Punkten, die in den Räten eine Mehrheit gefunden haben, übergeben. Somit wird verhindert, was vor vier Jahren geschah, als nach einer sechzehnstündigen Debatte der Versuch, sich auf vier Jahresziele zu einigen, an den Extrempositionen von links und rechts scheiterte.
Was den politischen Gehalt dieser Vorlage betrifft, wissen wir, dass die Legislaturplanung 2007-2011 kein Gesetz ist, sondern Ziele vorgibt - insbesondere natürlich für die Regierung -, die in den vier Jahren dieser Legislatur verfolgt werden sollen bzw. verfolgt werden sollten.
Diese Zielsetzungen sind jetzt in beiden Räten durch Mehrheiten genehmigt worden. Das heisst natürlich noch nicht, dass diese Mehrheiten nachher, bei der Umsetzung der Ziele, praktisch abgerufen werden können, aber es ist doch ein Fingerzeig, der klarmacht, wo das Parlament in seiner Mehrheit Handlungsbedarf sieht und bei welchen Zielen es möchte, dass der Bundesrat ihm während dieser Legislaturperiode Vorlagen unterbreitet. In diesem Sinne sind die Abstimmungen, die wir heute abschliessend durchführen, ein Indikator dafür, in welchen Politikbereichen und bei welchen Zielen und Massnahmen mit Koalitionen parlamentarische Mehrheiten zustande kommen, die dazu beitragen, unser Land und Volk einen Schritt vorwärtszubringen. Deshalb ist der Prozess der Legislaturplanung durchaus richtig und sinnvoll.