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AB 8860

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Es ist eine unbestrittene Folge des heutigen Systems der Bindung der Mietzinse an den Hypothekarzins, dass das Zinsrisiko vom Vermieter auf den Mieter verlagert wird. Die nun vorgesehene Bindung des Mietzinses an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise führt sinnvollerweise dazu, dass neu der Vermieter das Zinsrisiko trägt. Dieser ist an sich eher in der Lage, mit diesem Zinsrisiko adäquat umzugehen. Die Schwankungen beim Hypothekarzins werden also neu vom Vermieter auszugleichen sein. Zur Abgeltung dieses Risikos hat die Überwälzung zu 100 Prozent zu erfolgen, obwohl damit gemäss durchgeführten Simulationsrechnungen eine Veränderung zulasten der Mieter nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Die Überwälzung zu 100 Prozent entspricht im Übrigen der heutigen Lösung, die offensichtlich keine Probleme geschaffen hat.

Es war übrigens der Bundesrat, der 1996 die Anhebung der Teuerungsüberwälzung von 80 Prozent auf 100 Prozent vorgenommen hat. Eine Rückkehr zu 80 Prozent würde wohl unweigerlich dazu führen, dass die Vermieter kaum mehr von diesem neuen Instrument Gebrauch machen würden. Die Vermieter wären so also gezwungen, die Anwendung der statistischen Vergleichsmiete der Indexierung des Mietzinses vorzuziehen, was für die Mieter nicht unbedingt vorteilhafter wäre. Auch bei den Geschäftsmieten hat die Überwälzung zu 100 Prozent keine nennenswerten Probleme aufgeworfen.

Um aber trotzdem höhere Teuerungsschübe zu verhindern bzw. abzuschwächen, wird die CVP-Fraktion bei Artikel 269b Absatz 3 OR den Antrag Fasel sowie den Eventualantrag Robbiani unterstützen und damit auf die Fassung des Bundesrates einschwenken. Bei Absatz 2 hingegen wird unsere Fraktion der Mehrheit zustimmen. Damit folgt sie der im Vernehmlassungsverfahren bereits geäusserten Ansicht der CVP Schweiz. Alle anders lautenden Anträge werden von der CVP-Fraktion abgelehnt.