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Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-09-18

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative 07.444, "Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten", Folge zu geben.

Der bessere Schutz zielt darauf ab, die bestehende Benachteiligung Temporärangestellter gegenüber Festangestellten zu beseitigen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) könnten entscheidende Fortschritte erzielt werden. Diese Ratifizierung hat unser Land im Unterschied zu vielen anderen Ländern - darunter zehn aus der EU - bis auf den heutigen Tag nicht vorgenommen.

Die Mehrheit der Kommission argumentiert, das schweizerische Recht entspreche der Konvention nicht vollumfänglich. Das wollen wir nicht bestreiten. Es ist aber auch richtig, dass die rechtlichen Unterschiede nicht unüberbrückbar gross sind und inhaltlich so gelagert sind, dass sie behoben werden können und behoben werden sollten. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative führt das Departement aus, dass eine Ratifizierung den rechtlichen Rahmen bilden würde, der die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen schaffen könnte. Wenn das Departement seine Ausführungen ernst nimmt, möchten wir es einladen, in diesem Sinn die Ratifizierung und die entsprechend nötigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen.

Man muss wissen: Die ILO-Konvention stellt im Grunde genommen einen Minimalstandard im internationalen [PAGE 1180] Massstab dar. Es geht also keinesfalls um eine Überregulierung, wie in der Kommission zum Teil befürchtet wurde, sondern es geht lediglich darum, ob wir als Gemeinschaft bereit sind, weltweit minimal anerkannte Standards ebenfalls zu setzen. Wie wichtig das wäre, zeigt zum Beispiel der Bericht des Seco vom 27. September des letzten Jahres zu den flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit. Er wies eine ausserordentlich hohe Verstossquote bei Temporärfirmen aus. Bei 32 Prozent - 32 Prozent! - der Kontrollen auf dem Bau wurden Verstösse festgestellt, wenn die Arbeitnehmenden über einen Personalverleih auf die Baustellen kamen. Umso stossender ist es, wenn sie für die Vermittlung noch Gebühren bezahlen müssen. Unser Fazit: Die temporär beschäftigten Arbeitnehmenden müssen besser geschützt werden. Der Weg über die Ratifizierung des Übereinkommens würde diesem Ziel dienen.

Wie gesagt kennt das Departement die Vorteile einer Ratifizierung - nur schade, dass es formelle Hindernisse höher gewichtet. Die Minderheit der Kommission bedauert, dass die tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der ILO bislang nicht mit dem Mandat betraut worden ist, eine mögliche Ratifizierung zu überprüfen. Dies bedauern wir umso mehr, als die Bedeutung der privaten Arbeitsvermittlung wächst. Wir hoffen, dass das Departement seine Haltung modifizieren kann. Vielleicht erteilt ja das Departement der Kommission den Auftrag noch von sich aus, nachdem sich die WAK mit knapper Mehrheit leider nicht dazu aufraffen konnte.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Daguet 07.444 Folge zu geben.