Lexipedia

Spuhler Peter · Nationalrat · 2008-09-18

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-18

Wortprotokoll

Jede der vier vorgestellten Initiativen verlangt die Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Bevor wir diese vier Initiativen materiell anschauen, stellt sich die Frage: Was ist eigentlich die Zielsetzung der ILO? Bei der Vorstellung der Initiativen durch die jeweiligen Initianten haben Sie es gehört: Die Zielsetzung ist die weltweite Durchsetzung sozialer und arbeitsmarktrechtlicher Mindeststandards. Die Schweiz - und das kam bei diesen Vorstellungen vielleicht zu wenig zum Ausdruck - steht dabei nicht abseits. Sie hat - das wurde auch bereits erwähnt - immer wieder eine sehr aktive Rolle gespielt. Der Sitz der ILO ist in Genf. Aber die Schweizer Regierung ist bei der Ratifizierung dieser Konventionen vorsichtig. Die Schweiz ratifiziert nur, wenn die entsprechende Konvention mit der innerstaatlichen Gesetzgebung deckungsgleich ist. Da gibt es bei allen vier und auch weiteren Konventionen immer wieder Unterschiede.

Die Schweiz steht aber auch bei der Ratifizierung nicht abseits. Es wurden bis heute 188 Konventionen ratifiziert. Einige wurden überholt oder durch neue ersetzt. Zurzeit sind 138 Konventionen in Kraft. Davon hat die Schweiz immerhin 47 ratifiziert und steht damit im Mittelfeld. Ich möchte eine kurze Anmerkung betreffend Herrn Rechsteiners Erwähnung des "neoliberalen Virus" machen. Dieser "neoliberale Virus", der in der WAK und auch in unserem Land Einkehr gehalten hat, hat immerhin die Arbeitslosigkeit auf ein Rekordniveau gesenkt. Betreffend die Konventionen ist Frankreich deutlich weiter, hat viel mehr ratifiziert, und auf der anderen Seite stehen die USA mit nur 14 ratifizierten Konventionen.

Die vorliegenden Konventionen wurden alle bereits einmal vom Bundesrat geprüft. Wie ich bereits erwähnt habe, sind aber grosse Unterschiede zwischen dem Gesetz und den Konventionen vorhanden, daher ist der Bundesrat bei allen vier Konventionen sehr zurückhaltend mit der Ratifizierung. Die Ansicht der Mehrheit der Kommission deckt sich da mit der Ansicht des Bundesrates.

Ich möchte hier auch erwähnt haben, dass die Schweiz alle acht sogenannten fundamentalen Konventionen der IAO unterzeichnet hat. Diese acht betreffen Zwangsarbeit, Nichtdiskriminierung nach Rasse und Geschlecht, Lohngleichheit, Gewerkschaftsrecht, Recht auf kollektive Lohnverhandlungen, Mindestalter und Kinderarbeit. Es ist also bereits sehr viel eingeführt.

Einige Anmerkungen zu den einzelnen Konventionen. Zur parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442, "Nachtarbeit. Strengere gesetzliche Regelung": Hier ist die Konvention mit dem Gesetz weitgehend kompatibel, und der Bundesrat hat in seiner Antwort klar gesagt, es gehe hier in erster Linie um eine politische Beurteilung und nicht um eine materielle Frage. Die Mehrheit hat hier ganz klar entschieden, dass eben eine Annahme dieser Konvention auch ein Wettbewerbsnachteil wäre.

Zur parlamentarischen Initiative Daguet 07.444 im Zusammenhang mit dem Personalverleih: Zwischen dem Gesetz und der Konvention hat es hier gewisse Widersprüche, und man möchte explizit darauf verzichten, das anzupassen. Es geht in erster Linie um die Gebühren. Es gibt zwischen unserem Arbeitsvermittlungsgesetz und dieser Konvention eine fundamentale Differenz bei den Gebühren. Das Gesetz sieht Gebühren explizit vor. Gemäss der Konvention sollen Gebühren explizit verboten sein. Dieser Widerspruch hat dazu geführt, dass auch der Bundesrat hier eben der Meinung ist, dass wir auf eine Ratifizierung verzichten sollten, und die Mehrheit der Kommission ist dieser Meinung auch gefolgt.

Zur parlamentarischen Initiative Goll 07.457 bzw. zur Konvention über die Teilzeitarbeit: Es ist auch in der Kommission unbestritten, dass Teilzeit-, also Temporärarbeit, dem heutigen Zeitgeist entspricht. Durch die Teilzeitarbeit können auch viele Frauen oder heute auch Väter im Arbeitsprozess drinbleiben; es gibt eine hohe Flexibilität. Hier stellt sich natürlich grundsätzlich auch wieder die politische Frage, wie viel Regulierung wir wollen - überregulieren wir nicht diesen Bereich? Der Verlust von Flexibilität im Arbeitsmarkt kann sich natürlich auch kontraproduktiv auswirken, indem dann eben die Arbeitslosenzahlen steigen.

Ich möchte daran erinnern, dass Deutschland gerade im Temporärarbeitsbereich sehr viel reguliert hat. Beispielsweise können Mitarbeiter nur während zwei Jahren in einem Betrieb tätig sein. Das hat zur Folge, dass diese Mitarbeiter nach zwei Jahren von sogenannten Arbeitsvermittlungsbüros weitergeschoben werden. Also ich glaube, wir müssen hier aufpassen, dass wir die Teilzeitarbeit eben als das ansehen, was sie wirklich ist; wir müssen ihr die hohe Flexibilität belassen und denjenigen, die eben so arbeiten wollen, das auch ermöglichen. Auch hier ist die Mehrheit der WAK dem Bundesrat gefolgt und hat klar auf Ablehnung tendiert.

Bei der letzten parlamentarischen Initiative, jener von Christian Levrat (07.474), geht es um den besseren Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter. Hier geht es um das Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen [PAGE 1183] Arbeitsorganisation (ILO). Die Schweiz hat damals die ILO-Konvention Nr. 98 unterzeichnet. Die ILO-Konvention Nr. 135 verlangt aber nun einen weiter gehenden Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute und der gewählten Mitglieder der Betriebskommission. Was unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates steht, ist, dass zurzeit eine Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hängig ist und dass man abwarten will, wie dieses Verfahren ausgeht. Für die Mehrheit der Kommission ist auch hier wieder die Grundsatzfrage, wie viel politischen Schutz, wie viel politische Überregulierung wir wollen. Wollen wir nicht eher einen flexiblen Arbeitsmarkt? Die Frage zieht sich durch die Behandlung aller vier parlamentarischen Initiativen durch, ob wir eben politisch für eine grössere Regulierung des Arbeitsmarktes einstehen wollen oder nicht.

Ich möchte auch daran erinnern, dass die liberale Wirtschaftsordnung - im Speziellen das Arbeitsgesetz - viel zur Stärkung der Schweiz beigetragen hat und nach wie vor beiträgt, dies wirtschaftlich und somit auch vom Arbeitsmarkt her gesehen, beigetragen hat und nach wie vor beiträgt. Ich glaube auch, dass die Mehrheit das immer wieder aufgenommen hat und dieser Richtung der Argumentation gefolgt ist. Es stellt sich nach wie vor die Frage, wie viel Schutz wir brauchen. Was ist die beste Ausgangslage für möglichst wenig Arbeitslosigkeit, für eine möglichst hohe Integration im Arbeitsprozess, mit allen Möglichkeiten, die heute der Arbeitsmarkt bietet?

Die grosse Mehrheit der WAK ist bei allen vier Geschäften der Meinung, dass diese in die falsche Richtung zielen und somit abzulehnen sind.