AB 88635
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-18
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat sich in der letzten Runde für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen, der eine deutliche Mehrheit bekommen hat. Der Ständerat hat nun diesen Absatz 3 in Ermangelung einer eigenen Lösung schlicht und einfach gestrichen. Das heisst, der Begriff Wirtschaftlichkeit wird im Gesetz nicht mehr definiert, und es ist ja so, dass heute das Vorliegende in der Verordnung geregelt ist. Und wenn man schon versucht, gewisse Elemente ins Gesetz aufzunehmen, dann sollte das auch umfassend sein. Man kann nicht einfach nur ein Stück, wie das die Minderheit hier mit dem Ständerat zusammen empfiehlt, herausbrechen. Das ist ja absurd. Da müsste man sagen, dass diese Übung überhaupt abzulehnen und die Sache zu beerdigen sei. Es braucht hier eine Definition der Wirtschaftlichkeit, und die Mehrheit hat sich nun für eine Variante entschieden, die nicht unbedingt besser ist als das, was der Nationalrat in der ersten Runde gemacht hat. Aber immerhin, sie ist möglicherweise eine Lösung, um dem Ständerat entgegenzukommen?
Zusammenfassend könnte man sagen: Ein Arzneimittel darf teurer sein, wenn es nachgewiesenermassen besser ist. Bei Originalpräparaten wird diese verbesserte Wirtschaftlichkeit ja überprüft. Der Hersteller muss den Nachweis erbringen, dass es wirklich besser ist. Dass man Scheininnovationen - darum geht es hier - verhindern und auslaufende Originalpräparate durch solche zu guten Preisen ersetzen will, ist sicher richtig und im Interesse des Prämienzahlers. Aber im Interesse einer qualitativ guten Versorgung ist die wirtschaftliche Seite eines Produktes eben auch objektiv zu beurteilen; und hier in diesem Absatz 3 wird vorgeschlagen, wie eine solche objektive Beurteilung zu erfolgen hat.
Wir werden die Mehrheit unterstützen.