Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22
Wortprotokoll
Sie wissen, dass wir diese Fragen zusammen mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen bereits Anfang Jahr diskutiert haben. Das unvermittelte Auftreten von böswillig agierenden Mitgliedern unserer Gesellschaft, um es einmal so auszudrücken, führt dazu, dass dort, wo die Lage und die Situation es erlauben oder die Gefährdungslage es allenfalls gebietet, der Kommandant die Wache in diesem Sinne einsetzen kann. Im Übrigen ist es [PAGE 1190] die Freiheit des Kommandanten, seiner Verantwortung und auch der Situation folgend, die entsprechende Wache zu befehlen.