Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-09-22
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Bereits mein Vorredner hat die Argumente aufgezählt und erklärt, weshalb sich die Mitglieder der FDP-Fraktion sowohl in der Kommission als auch im Rat dagegen wehren, dass hier beim Strafbefehlsverfahren eine fixe Frist von zehn Tagen rechtlich statuiert werden soll. Dies fordern die Mehrheit und auch die Minderheit I, die in einer relativ wolkigen Formulierung all diesen rechtlichen Klippen zu entgehen versucht.
Wir sind der Meinung, dass eine gesetzlich verankerte fixe Frist von zehn Tagen in die Organisationshoheit der Kantone eingreift und dass sie auch die Verteidigungsrechte der Jugendlichen beschneidet. Ich möchte noch einmal ans Votum der Sprecherin der SP-Fraktion erinnern: in dubio pro Grundrechte - und nicht: in dubio pro Beschleunigungsgebot. Genau das haben natürlich die Mehrheit und die Minderheit I zum Ziel. Wir sind klar der Meinung, dass die Festlegung einer Frist von zehn Tagen zu erheblichen Problemen in der Praxis führt und dass insbesondere auch die Frage nicht beantwortet wird, was passiert, wenn die Frist von zehn Tagen im Strafbefehlsverfahren nicht eingehalten wird.
Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit II zu unterstützen, das bedeutet, dem Beschluss des Ständerates und damit dem Antrag des Bundesrates zu folgen.