Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-22
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, der Antrag Hurter Thomas sei mehr oder weniger überflüssig. Aber in Artikel 33 Absatz 2bis ist für Übertretungen die Zuständigkeit des Einzelrichters unbestritten vorgesehen. Dort geht es ja um die Hauptverhandlung. Wäre es demzufolge nicht angemessen und logisch, in Artikel 7, wo es um die Organisation der Gerichte geht, die Zuständigkeit des Einzelrichters für Bagatellfälle explizit zu erwähnen?