Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-22
Wortprotokoll
Auch die SVP-Fraktion ist für Eintreten und grundsätzlich für dieses Gesetz. Es ist zwar ein offenes Geheimnis, dass das materielle Strafrecht so, wie wir es in letzter Zeit gestaltet haben, in vielen wesentlichen Punkten nicht im Sinne der SVP ist. Dasselbe - das ist auch ein offenes Geheimnis - gilt für das Strafprozessrecht, das wir soeben auf die Bundesebene gehoben haben. Auch hier ist zum Beispiel festzustellen, dass ausländische Strafprozessrechte teilweise wesentlich griffiger und wirksamer sind. Das ändert aber nichts daran, dass auch die SVP es befürwortet, dass die Strafprozessordnung jetzt für das ganze schweizerische Gebiet vereinheitlicht wird. Da nun das Erwachsenenstrafprozessrecht vereinheitlicht wurde, macht es Sinn, jetzt auch das Jugendstrafprozessrecht anzupassen. Deshalb sagen wir grundsätzlich Ja.
Die grundsätzlichen zwei Möglichkeiten - Jugendrichter einerseits, Jugendanwalt andererseits, oder wie man dem sagen will - wurden vor allem auch von den Kommissionssprechern zusammengefasst. Es gibt also die beiden Konzepte. Das eine Modell sieht vor, dass derjenige, der bei Jugendlichen die Untersuchung macht, dann auch gerade die Strafe festlegt, weil er die Verhältnisse gut kennt. Das andere Modell sieht vor, dass derjenige, der die Untersuchung macht, den Fall am Schluss einem Gericht abtritt, und das unabhängige Gericht entscheidet dann. Da hat man in dieser Vorlage ein akzeptables und gutes Gleichgewicht gefunden. Die SVP kann hinter diesem System stehen.
Ein Wort zur Beschleunigung: Ich bin jetzt schon sehr, sehr viele Jahre im Gerichtswesen, im Strafprozesswesen tätig. Ich halte diese Floskeln, die ins Gesetz genommen werden, wonach man beschleunigen müsse, eigentlich für wirkungslos. Wir haben leider immer wieder die Feststellung gemacht, dass die Verfahren langsam sind. Wenn wir jetzt hier etwas hineinschreiben, kann man das zwar lassen, ein bisschen nach dem Grundsatz "nützt's nüd, so schad's nüd". Ich befürchte aber, dass die Beschleunigung in der Praxis dann trotzdem nicht wirklich durchgezogen wird. Wie dem auch sei, wir sind für jede Beschleunigung des Verfahrens. Bei Jugendlichen macht es ganz besonders Sinn, wenn man beschleunigt.
Ich komme schon jetzt - obwohl wir bei der Eintretensdebatte sind - ganz kurz zu drei Punkten, die ich nur schnell anspreche:
Zu Artikel 14, es geht um die Vertrauensperson: Ich möchte schon jetzt sagen, dass die SVP-Fraktion hier skeptisch ist, dass sie das ablehnen wird. Eine solche Vertrauensperson beizuziehen schafft auch prozessual Probleme. Was ist denn genau ihre rechtliche Stellung? Gibt es nicht sogar Verdunkelungsgefahr usw.? Auf jeden Fall sehen wir nicht ein, was diese Vertrauensperson wirklich Positives bringen soll, denn es ist ja die Aufgabe der Strafuntersuchungsbehörden, mit dem Umfeld der Jugendlichen zusammenzuarbeiten. Da braucht es keine zusätzliche Vertrauensperson. [PAGE 1222]
Noch skeptischer sind wir bei der sogenannten Mediation, geregelt in Artikel 18. Wenn Sie bei einem Delikt klar einen Täter und ein Opfer haben, das z. B. zusammengeschlagen worden ist, ist es ein eigenartiger Gedanke, da eine Mediation, ein Zusammenbringen von Täter und Opfer, zu konstruieren. Da sind wir sehr skeptisch; wir lehnen das ab. Es ist auch ein bisschen eigenartig, wenn man sich einen Ladendiebstahl, verbunden mit unberechtigtem Eindringen ins Gebäude, Hausfriedensbruch, vorstellt: Dann gibt es so eine komische Mediation, bei der Opfer und Täter zusammengebracht werden, obwohl Offizialdelikte begangen wurden. Das ist unseres Erachtens zu eigenartig, zu neu und ergibt im Jugendstrafrecht auch keinen Sinn.
Die dritte Bemerkung, die ich schon jetzt machen möchte, bezieht sich auf Artikel 24. Da geht es um den Zwang, einen Anwalt, eine Vertretung beizuziehen. Wir sind der Meinung, dass es übertrieben ist, wenn man bereits bei Delikten, die mit einer Strafe von mehr als 14 Tagen belegt sind, eine Vertretung, einen Anwalt braucht. Entsprechend schlagen wir mit dem Antrag der Minderheit III drei Monate vor. Die SVP-Fraktion vertritt diese Meinung. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch bedenken, dass es den bedingten Strafvollzug gibt. Uns scheint es also übertrieben, bereits in Bezug auf Strafen von mehr als 14 Tagen zu sagen, es seien so schwere Fälle, dass unbedingt ein Vertreter beigezogen werden müsse.
Damit bin ich bereits auf drei Detailpunkte eingegangen, was zur Folge haben wird, dass wir nachher weniger sprechen müssen. Ich habe zu diesen drei Punkten Stellung genommen.
Abschliessend noch einmal: Ja zum Eintreten und grundsätzlich Ja zu dieser Vorlage auch aus Sicht der SVP-Fraktion.