Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
Für die SP-Fraktion ist klar, dass Wert erhaltende Renovationen notwendig sind und Wert vermehrende Investitionen sinnvoll sein können. Leider entsprechen diese aber nicht immer den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter. In der Regel haben diese überhaupt nichts dazu zu sagen; sie werden aber nachher zur Kasse gebeten. Nichts zu sagen haben sie auch bei Handänderungen, welche bekanntlich keine Verbesserung der Wohnqualität bewirken. Sie bringen in der Regel nur höhere Mieten. Es ist verständlich, dass Vermieterinnen und Vermieter Wert vermehrende Investitionen mit Mietzinserhöhungen verzinsen wollen. Dies muss aber in einer Weise geschehen, die für Mieterinnen und Mieter zumutbar und sozialverträglich ist.
Die Lösung der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen gewährt dies genau nicht. Stellen Sie sich vor, Sie wohnen seit Jahren in einer Wohnung, in der Sie sich wohl fühlen. Eines Tages erhalten Sie einen eingeschriebenen Brief mit der Ankündigung einer happigen Mietzinserhöhung. Sie wissen, dass Sie mit Ihrem Einkommen oder mit Ihrer Rente den neuen Mietzins nicht verkraften können. Was können Sie da tun? Sie haben genau zehn Tage Zeit, um Ihre Wohnung zu kündigen - zehn Tage! Wir alle wissen, dass wir eine Wohnung nicht wechseln können wie ein Hemd oder eine Bluse. Zuerst muss eine neue Wohnung zur Verfügung stehen, bevor Sie die alte kündigen können. Dies wird innerhalb von zehn Tagen kaum möglich sein, insbesondere nicht für Personen, die sich eine teure Wohnung nicht leisten können und darauf angewiesen sind, günstig zu wohnen. Die sind, wie meistens, am stärksten benachteiligt.
Sie sind auf dem Wohnungsmarkt erschwerten Bedingungen ausgesetzt. Sie können nicht einfach dorthin ziehen, wo sie gerne möchten, und müssen unter Umständen eine höhere Miete in Kauf nehmen, die ihren Möglichkeiten eigentlich gar nicht entspricht. Mit der Erhöhung des Mietzinses wird diesen Personen das Messer an den Hals gesetzt; sie geraten in eine unmögliche Situation.
Glücklicherweise hat der Bundesrat das eingesehen und in seinem Entwurf eine Staffelung der Mietzinserhöhung vorgesehen, allerdings erst ab einer Erhöhung, die 20 Prozent des Mietzinses übersteigt. Diese Lösung ist aber gerade in den erwähnten Fällen unrealistisch und allzu belastend. Bei einem Mietzins von 1000 Franken sind 20 Prozent bereits 200 Franken. So massive Budgeterhöhungen innerhalb von drei Monaten sind für viele Familien und auch [PAGE 1477] Einzelpersonen - insbesondere Rentnerinnen und Rentner - nicht verkraftbar. Sie sind gezwungen, eine andere Wohnung zu suchen, die halt ihren Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Dazu bräuchten sie auch Zeit, die sie nicht haben, weil sie innerhalb von 10 Tagen kündigen müssten.
Der Antrag der Minderheit II stellt eine sozialverträglichere Lösung dar. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.