Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22
Wortprotokoll
Der Untersuchungsrichter hat die Schlusseinvernahmen mit den Beschuldigten im Juli 2008 durchgeführt und den Angehörigen der Opfer im Verlauf der letzten zwei Monate Akteneinsicht gewährt. Durch die Verteidigung wurden darauf diverse Beweisergänzungsbegehren an den Untersuchungsrichter gestellt, die dieser zurzeit behandelt. Die zum Gutachten des Lawinenforschungsinstituts gestellten Ergänzungsfragen hat der zuständige Gutachter bis Mitte Oktober 2008 zu beantworten. Anschliessend ist der Verteidigung erneut das rechtliche Gehör zu gewähren. Wann es zu einer allfälligen Anklage kommen wird, hängt vom Verlauf des Verfahrens und nicht zuletzt von der Reaktion der Verfahrensbeteiligten ab.
Alle Angehörigen wurden in der ersten Phase nach dem Unglück durch Psychologen der Armee persönlich betreut; diese Betreuung steht ihnen auch heute noch zur Verfügung. Ausserdem wurde eine juristische Unterstützung für zivilrechtliche Fragen angeboten. Ich habe zudem den Angehörigen eine unabhängige gemeinsame Ansprechperson zur Verfügung gestellt, die sich bei Bedarf um ihre Anliegen kümmert und sie unterstützt. In Zusammenhang mit den Bestattungen hat die Armee ausserdem verschiedene Kosten übernommen. Allfällige Entschädigungsleistungen liegen in der Kompetenz der Militärversicherung, die heute bei der Suva angegliedert ist. Alle Angehörigen, das Berufspersonal und die Milizdienstleistenden des Kompetenzzentrums Gebirgsdienst der Armee wurden nach dem Unglück ebenfalls durch Psychologen und Armeeseelsorger persönlich betreut. Dieses Betreuungsangebot bleibt bestehen. Verschiedene Gedenkfeiern und Gespräche fanden statt, sowohl für die Hinterbliebenen als auch für die Militärkameraden.