Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22
Wortprotokoll
Kriminalität macht nicht an den Landesgrenzen halt, deshalb darf auch die Kriminalitätsbekämpfung nicht an den Landesgrenzen haltmachen. Es liegt im ureigensten Interesse der Schweiz, die Bekämpfung der Kriminalität zusammen mit anderen Staaten weiter zu verdichten und zu vernetzen. Das Abkommen, über das Sie heute beraten, ist da ein wichtiger Bestandteil. Es wird andere Abkommen ergänzen, die wir mit anderen Staaten haben.
Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, die Polizeikooperation mit den Staaten des Balkans zu intensivieren. In der Schweiz leben 340 000 Menschen aus dieser Region. Das sind ungefähr 5 Prozent unserer Wohnbevölkerung. Darunter befinden sich ungefähr 41 000 Personen aus Bosnien-Herzegowina. Allein dadurch bestehen bereits intensive und umfassende Verbindungen zwischen den beiden Ländern.
Eine Gefahren- und Kriminalitätsanalyse zeigt, dass für die Schweiz im Zusammenhang mit der Bekämpfung international operierender Tätergruppen sowie deren Aktivitäten die Länder Ost- und Südosteuropas von besonderer Bedeutung sind. Die Region des Balkans ist für die Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz deshalb besonders wichtig. Im Vordergrund stehen - das ist bekannt - der Drogenhandel, Geldwäscherei, Menschenschmuggel, Einbrüche usw.
Bislang hat sich die Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina auf den Informationsaustausch über Interpol beschränkt. Mit dem vorliegenden Abkommen soll die Zusammenarbeit nun intensiviert und auch erweitert werden. Das Abkommen regelt neu die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden im Bereich des Informationsaustausches, der Koordination operativer Einsätze, der Einsetzung von gemeinsamen Arbeitsgruppen und der Aus- und Weiterbildung, und dies alles unter Wahrung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards. Diesbezügliche Bedenken, die auch in der Kommission geäussert wurden, sind - so meine ich - also unbegründet.
Das Abkommen mit Bosnien-Herzegowina deckt sich inhaltlich mit den bereits von der Bundesversammlung genehmigten Abkommen mit Tschechien, Lettland, Albanien, Rumänien, Mazedonien, Ungarn und Slowenien. Es greift, dies wurde gesagt, nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Justiz- und Polizeibehörden ein, und es greift auch nicht in die Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen ein. Das Abkommen kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden.
Ich möchte Sie bitten, ihm zuzustimmen.