Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-24
Wortprotokoll
Dieser Umwandlungssatz - Sie haben es gehört - ist eine technische Grösse, die sich an längerfristigen Finanzmarktbedingungen und an der Lebenserwartung der Bevölkerung, der Versicherten, orientiert; sie ist also eine mathematische Grösse und an sich nicht Gegenstand einer politischen Frage, die wir hier beantworten müssen. Darum beantrage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag, diesen Umwandlungssatz aus dem Gesetz zu streichen und ihn in der Verordnung zu regeln.
Herr Rechsteiner Paul hat in seinen Ausführungen in der Eintretensdebatte gesagt, dass er sich gegen eine Senkung wehre und dass man ja bereits in der 1. BVG-Revision diesen Umwandlungssatz von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt habe, sodass es nun verfrüht sei, diese Diskussion wieder zu führen. Ihm muss ich sagen, dass bereits damals diese Senkung vor allem von der Politik geprägt gewesen ist und nicht von der Realität. Die Zahlen hätten nämlich schon damals [PAGE 1289] die Kommission respektive den Rat veranlassen müssen, den Umwandlungssatz tiefer festzulegen, also mehr zu senken. Man kann diesen Umwandlungssatz künstlich hoch halten, selbstverständlich, weil es politisch opportun ist - aber das spricht gegen die Realität und gegen die Zahlen, die vorliegen. Ich nehme an, dass dann nur noch wenige von Ihnen hier im Saal auch gewillt sind, die Verantwortung für die Fehlentscheide in diesem Zusammenhang zu übernehmen, wenn sich das Problem, das man mit einem künstlichen Hochhalten des Umwandlungssatzes schafft, in vielleicht zwanzig Jahren zeigt. Es geht natürlich um sehr viel: Es geht um die Renten der Bevölkerung, um die zweite Säule.
Anstatt uns politisch über einen technischen Mindestumwandlungssatz zu streiten, müssten wir heute unsere Oberaufsichtsfunktion über die Gesetze wahrnehmen und die Durchschaubarkeit der zweiten Säule stärken, damit die Versicherten Klarheit haben, dass ihr Geld nicht missbraucht wird, sondern dem zugutekommt, der es auch einbezahlt hat. Da hat der Arbeitgeber die genau gleichen Interessen wie der Arbeitnehmer.
Es ist ja nicht so, dass meine Forderung völlig neu wäre. Vor der 1. BVG-Revision, also bis vor wenigen Jahren, war der Umwandlungssatz in der Verordnung geregelt. Das wurde erst in der 1. BVG-Revision aufgenommen, weil gleichzeitig die Altersgutschriften, also die Prämien, angepasst wurden. Das hat, Frau Kleiner, nichts mit dem Vertrauen von unserer Seite in den Bundesrat zu tun. Dieses Vertrauen ist in bescheidenem Mass vorhanden, da gebe ich Ihnen Recht. Aber immerhin haben Sie zu beachten, dass der Bundesrat besser geeignet wäre, diese Aufgabe wahrzunehmen, weil er dem politischen Druck weniger ausgesetzt ist und sich auf die tatsächlichen Eckwerte, die für diesen Umwandlungssatz entscheidend sind, konzentrieren kann und nicht auf politisch opportune Bewegungen; da ist das Parlament unseres Erachtens eindeutig schlechter geeignet. Und immerhin müssen Sie dann auch noch feststellen, dass dieser Beschluss referendumspflichtig ist. Das heisst, hier könnten die Gewerkschaften - ich schliesse das nicht aus - ein Referendum ergreifen, und dann müssen Sie der Bevölkerung erklären, wie sich ein Umwandlungssatz errechnet. Das ist eine Aufgabe, die nicht so einfach sein dürfte; davon möchte ich eigentlich lieber absehen.
Darum sage ich hier: Folgen Sie diesem Minderheitsantrag, und sagen Sie, dass wir diesen Umwandlungssatz in der Verordnung regeln und dass der Bundesrat die Kompetenz dazu haben soll. Wir meinen, er sei für diese Aufgabe besser geeignet. Wie bereits gesagt: Völlig neu ist mein Anliegen nicht. Vor der 1. BVG-Revision vor wenigen Jahren hat das, was ich hier beantrage, über fünfzehn Jahre lang Gültigkeit gehabt; es ist also nicht völlig neu. Man hat damals, so meine ich, die besseren Erfahrungen gemacht als heute, da wir uns hier über eine technische Zahl streiten, die mit Politik herzlich wenig zu tun hat.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.