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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen Nichteintreten auf die Senkung des Umwandlungssatzes, weil die SGK die Hausaufgaben bei der Legal Quote nicht gemacht hat. Es sind die Versicherungen, die auf die Absenkung der Leistungen tendieren. Sie verlangen eine Reduktion des Umwandlungssatzes. In den autonomen Kassen haben wir diese Probleme nicht. Es sind die gleichen Versicherungen, die Jahr für Jahr Rentenklau praktizieren, indem sie etwa 500 Millionen Franken mehr an Gewinnen entnehmen, als ihnen rechtlich zusteht. Sie haben dies erreicht, indem sie das Gesetz vom Bundesrat neu interpretieren liessen. Statt, wie gemäss Gesetz, 10 Prozent der Überschüsse entnehmen die Lebensversicherungen bis zu 10 Prozent vom Umsatz, was keineswegs das Gleiche ist. Der Bundesrat hat ihnen dabei stets geholfen.

Der Versuch, jetzt mit einer Reduktion der Leistungen diesem Problem zu begegnen, gleicht bildlich gesehen der rinnenden Badewanne, in die man, anstatt den Stöpsel endlich zu reparieren, immer neues Wasser nachgiessen will. Eine Absenkung ist für uns so lange inakzeptabel, als eben bei der Legal Quote keine Formel gefunden ist, die die Leistungssicherheit in der beruflichen Vorsorge ähnlich garantiert wie bei den autonomen Kassen, bei denen wir die Sicherheit haben, dass Überschüsse eben auch den Versicherten zugutekommen, dass sie nicht nur die Kürzungen bei sinkenden Zinsen tragen müssen.

Die sachlichen Grundlagen für eine Reduktion des Umwandlungssatzes sind ebenfalls nicht gegeben. Der Deckungsgrad der Pensionskassen hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Auch nach den Turbulenzen der letzten Monate stehen die Vorsorgeeinrichtungen wesentlich besser da als in den Krisenjahren 2000 bis 2003. Der Bundesrat gibt selber zu, dass die Demografie nicht das Problem sei, sondern die Verzinsung. Ich weise darauf hin, dass wir den Umwandlungssatz bereits einmal von 7,2 auf 6,8 Prozent reduziert haben und dass die zweimalige Rentenaltererhöhung bei den Frauen eine Entlastung der Kassen und Versicherungen in die gleiche Richtung bewirkt hat. Es besteht also punkto Lebenserwartung kein Handlungsbedarf.

Kommen wir zur Zinshöhe selber: Der Bundesrat operiert immer sehr schnell, wenn es um Kürzungen geht; er kennt den Rückwärtsgang in der Sozialpolitik. Was er aber nicht kennt, ist der Vorwärtsgang. Was wir jetzt haben, wo sich am Horizont eine grössere Inflation abzeichnet: Wir werden möglicherweise im nächsten Jahr rasch steigende Zinsen haben. Mit diesem Gesetz ist keine Gewähr geboten, dass die entsprechenden Überschüsse wirklich den Versicherten zufliessen. Die heutige Formel der Legal Quote ist undurchsichtig und wird vom Bundesamt in einer Art und Weise praktiziert, die für alle Kommissionsmitglieder nicht nachvollziehbar ist. An einem Podiumsgespräch hat mir kürzlich Herr Erwin Heri erklärt - er war immerhin Chef der Winterthur-Versicherungen -, dass auch für ihn die Gewinnbeteiligung der Lebensversicherungen nicht nachvollziehbar sei. Ich meine, dass diese Aussage Bände spricht.

Ich glaube, es ist auch falsch, die Arbeiten bezüglich der Legal Quote auf die lange Bank zu schieben. Was die Kommission praktiziert hat - jetzt, da man ja in der Subkommission tatsächlich konstruktive Gespräche über neue Lösungen führt -, das ist kein Fairplay. Wenn Sie jetzt den Umwandlungssatz senken, dann wird der Ständerat später keine Anpassungen mehr an der Legal Quote vornehmen. Sie wissen, dass die Versicherungsvertreter in jenem Rat sehr stark präsent sind.

Was wir in einer grösseren Revision wollen, ist erstens die Trennung und rechtliche Ausscheidung der Vorsorgevermögen vom übrigen Kapital der Lebensversicherungen; zweitens die volle Transparenz über die Geschäftsprozesse nach dem Bruttoprinzip, wonach alle Reserven, alle Erträge und alle Kosten offenzulegen sind, wie bei autonomen Kassen; drittens die Begrenzung der Gewinnentnahme aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Aktionäre sollen eine Verzinsung des Eigenkapitals erhalten - wir haben hier Vorschläge gemacht -, aber sie sollen nicht nach freiem Ermessen jeweils dann, wenn die Pensionskassen Gewinne machen, Reserven in das Vermögen der Lebensversicherungen umbuchen können.

Aus diesen Gründen, bis diese Arbeit in der Subkommission und in der Kommission gemacht ist, beantrage ich Ihnen Nichteintreten.