Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel auf Nichteintreten. Auch sie sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nach unten. Warum? Die letzte Revision des [PAGE 1284] Berufsvorsorgegesetzes ist erst gerade seit dem 1. Januar 2005 in Kraft, und man hat bereits eine Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent bis 2014 beschlossen. Es gibt keinen Grund, jetzt mitten in dieser Absenkungsphase kurzfristig und überhastet nochmals den Mindestumwandlungssatz bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken.
Bei der Festlegung des Mindestumwandlungssatzes sind hauptsächlich zwei Komponenten wichtig: die Lebenserwartung der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner und die Renditeerwartung für die Zukunft. Die gestiegene Lebenserwartung wurde kürzlich in der 1. BVG-Revision berücksichtigt. Die mittlere Lebenserwartung wird alle zehn Jahre neu ermittelt, das nächste Mal also im Jahr 2010. Wenn aufgrund dieser neuen Zahlen zur Lebenserwartung Anpassungen des Umwandlungssatzes nötig werden, können diese in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden; damit sind auch wir einverstanden. Für den Umwandlungssatz sind auch die Renditeerwartungen auf lange Sicht - es geht um zehn bis zwanzig Jahre - entscheidend. Für langfristige Renditeerwartungen gibt es, als eine sichere Komponente, die Rückschau, da wir ja nicht in die Zukunft schauen können. Seit dem Obligatorium der zweiten Säule, also seit 1985, betrug die Rendite im Schnitt immer über 5 Prozent. Zudem wurden Wertschwankungsreserven angelegt.
Die Grünen lehnen diese Vorlage auch ab, weil für viele Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, inakzeptable Rentensenkungen in der zweiten Säule auf dem Spiel stehen.