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Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-25

Wortprotokoll

Zu diesem Geschäft gibt es über das hinaus, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher gesagt haben, nicht mehr sehr viel zu ergänzen. Unsere Fraktion stimmt wie die anderen Fraktionen denn auch dem Antrag der SPK zu.

Die inhaltliche Debatte wurde in diesem Rat bereits vor knapp zwei Jahren geführt; es ging darum, was dafür und was dagegen spricht, dass das Parlament die Abschaffung eines Volksrechts vorschlägt, das es selbst vorgeschlagen hat. Die wichtigsten Argumente waren damals:

1. Das Vertrauen in die politischen Institutionen soll nicht gefährdet werden, indem man ein Volksrecht einführt, das sich als unpraktikabel erweisen könnte, im Extremfall eine Realisationsdauer von bis zu sieben Jahren bringen würde und Resultate hervorrufen könnte, die dem Willen der Initianten nicht mehr oder nur noch rudimentär entsprächen.

2. Eine einfachere Ausführungsgesetzgebung wäre nur mit der Konzession zu haben, dass man für gewisse Konstellationen keine Regelung vorsehen würde. Dieses Risiko schien der Kommission aber zu gross.

Wir hatten die Wahl zwischen zwei unangenehmen Entscheiden. Der Entscheid, die Ausführungsgesetzgebung für diese Initiative, wie vom Souverän beauftragt, an die Hand zu nehmen, wäre zwar vordergründig weniger peinlich, aber auch nicht ganz ehrlich gewesen. Denn man hätte ein Volksrecht ausgedeutscht, bei dem man ziemlich sicher sein kann, dass das Volk es nicht in Anspruch nehmen würde. Und wenn es dennoch gewagt worden wäre, wären die Initianten sicher enttäuscht worden, wenn sie gesehen hätten, was in den Mühlen des parlamentarischen Betriebs mit ihrer Initiative passiert wäre. Der Entscheid, den die beiden Kommissionen fällten, ist etwas peinlich, dafür aber ehrlich: Anstatt ein Volksrecht nur hypothetisch zu installieren, geben sie mit diesem Entscheid zu, dass das Parlament seine Meinung geändert hat und in diesem Sinne wohl auch klüger oder zumindest realistischer geworden ist.

Es ist denn auch richtig, dass sich die parlamentarische Initiative nur auf die Wiederabschaffung der allgemeinen Volksinitiative beschränkt. Die Option, gleichzeitig auch die Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung wieder abzuschaffen, wäre nicht redlich gewesen. Zu Recht weist die Kommission in ihrem Bericht darauf hin, dass dieses Volksrecht, diese Volksinitiative, immerhin schon zehnmal ergriffen worden ist, was eine Abschaffung, quasi als Mitnahmeeffekt bei dieser Vorlage, in keiner Weise rechtfertigen würde. Wir haben die Wahl zwischen einem vielleicht etwas peinlichen Entscheid, nämlich dem Volk zu sagen, dass wir uns geirrt haben, und einem vielleicht etwas unehrlichen Entscheid, nämlich so zu tun, als sei dieses Instrument ein wirkliches Volksrecht. Beide Kommissionen haben die etwas peinlichere, aber dafür ehrlichere Variante gewählt. Die parlamentarische Initiative der SPK setzt diese Variante um. Deshalb wäre es nur schon aus Kohärenzgründen angezeigt, jetzt zuzustimmen. Wenn man in der Politik schon einmal die Gelegenheit hat, kohärent zu entscheiden, ohne dass man auf Widerstand stösst, sollte man es auch tun.

In diesem Sinne stimmt auch unsere Fraktion dieser Vorlage zu.