Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-11
Wortprotokoll
Herr Schlüer, ich habe Ihnen nicht gesagt, dass niemand etwas prüft, sondern ich habe gesagt, dass die Bundesverwaltung zurzeit prüft, welche Auswirkungen der Entscheid der EU allenfalls auf die Schweiz haben könnte. In diesem Sinne wird natürlich auch in der Verwaltung selber die Frage geprüft, wie sich eine solche Änderung in der Visumpflicht auf die Schweiz auswirken könnte.
Insofern wird den sicherheitspolitischen Kriterien sehr wohl Rechnung getragen. Diese wären - neben migrationspolitischen Kriterien - mit entscheidend, wenn der Bundesrat sich einmal mit der Frage befassen müsste, ob bezüglich dieser Länder eine Änderung in der Visumpflicht erfolgen sollte. Deshalb sehe ich in Ihrer Zusatzfrage keine Diskrepanz zu meinen ersten Ausführungen.