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Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-25

Wortprotokoll

Wir anerkennen die Sorge, die hinter diesem Artikel steht; man will sich absichern. Aber der Weg zu dieser Sicherheit ist falsch. Warum? Ich nenne drei Punkte:

1. Der Weg führt zu Diskriminierungen.

2. Er gewichtet das Wesen des Zivildienstes nicht genug.

3. Er ist unnötig und nimmt dem Parlament sogar Spielraum weg.

Zu Punkt 1: Wenn wegen des Kriteriums des Bestandes der Armee Zivildienstleistende plötzlich mit dem Faktor 1,8 belegt werden, dann werden sie jenen gegenüber, die den Tatbeweis zeitlich vor ihnen unter dem gleichen Gesetz angetreten haben, diskriminiert. Sie werden aber auch den Soldaten gegenüber diskriminiert, die einen normalen vorgesehenen Dienst leisten, denn diese hätten ja nicht länger Dienst zu leisten - eine weitere Diskriminierung. Die Frau Bundesrätin hat es schon gesagt: Diese doppelte Diskriminierung könnte bei einer allfälligen Anfechtung weder vor der EMRK noch innerhalb des Uno-Paktes II bestehen. Das zu Punkt 1.

Zu Punkt 2, der ungenügenden Gewichtung des Wesens des Zivildienstes: Wer die Dauer des Zivildienstes über die Personalbestände der Armee steuern will, steuert völlig sachfremd, macht geradezu einen Systemfehler. Die Raison d'être des Zivildienstes, der nicht handelbare [PAGE 1331] Gewissensentscheid mit dem konsequenten Tatbeweis, wird durch eine sachfremde Steuerung überhaupt nicht ernst genommen.

Zu Punkt 3: Der Artikel ist unnötig. Es gibt noch eine Überlegung, die gegen den von der Mehrheit geforderten Artikel spricht: Er ist überflüssig, weil die Armeeplaner nämlich frühzeitig merken können, wenn sich Bestandesprobleme abzeichnen. Im Moment haben sie eher das gegenteilige Problem: dass wir jedes Jahr zu viele haben und dass wir dann den Betrieb nicht mehr bezahlen können. Sie erinnern sich an die Diskussionen um den Masterplan, Sie erinnern sich an die Diskussionen um das berühmte Delta zwischen Betrieb und Investitionen. Es bleibt dann für die Planer oder Planerinnen in diesem Fall, wenn sie das voraussehen, natürlich genügend Zeit, um entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten, ohne die angedeuteten systematischen und völkerrechtswidrigen Fehler zu machen.

Wir wollen keine Gesetzgebung, welche erstens eine Diskriminierung einbaut, zweitens problematische Systemfehler macht und drittens dem Parlament, das dann zuerst noch drei Jahre beobachten müsste, sogar noch die Handlungsfreiheit nehmen würde. Aus diesen drei Gründen bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.