Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-29
Wortprotokoll
Gestützt auf die Verwaltungsvereinbarung über die Notfallorganisation Asyl planen das EJPD und das VBS die Inbetriebnahme von drei Notunterkünften, welche sich im Kernbestand des VBS befinden und kurzfristig, das heisst innerhalb von drei bis vier Wochen, während maximal vier bis sechs Monaten bezugsbereit wären und die als Notunterkünfte für etwa 250 Asylsuchende zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Armeeunterkünfte dienen dazu, kurzfristige Spitzen bei den Gesuchseingängen von Asylsuchenden aufzufangen. Es wird derzeit abgeklärt, welche baulichen Anpassungen notwendig sind, um die drei Armeeunterkünfte als Notunterkünfte für Asylsuchende nutzen zu können. Das VBS überprüft ausserdem, ob mittel- oder längerfristig weitere Notunterkünfte im Kern- oder im Dispositionsbestand des VBS für die Unterbringung von Asylsuchenden bei markant hohen Gesuchseingängen genutzt werden können.
[PAGE 1369]