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Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-29

Wortprotokoll

Mit der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsystems Schweiz stärken. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer auf Inlandflügen betragen rund 44 Millionen Franken; davon ist rund ein Viertel für Sicherheitsmassnahmen vorgesehen. In Abweichung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung von Artikel 86 Absatz 3bis hat der Nationalrat beschlossen, aus der neuen Spezialfinanzierung Luftverkehr nur Beiträge an Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art zu gewähren. Bis letzte Woche ist der Ständerat dem Bundesrat gefolgt.

Zur Klärung des Begriffs "hoheitlich" und zur Präzisierung der vom Nationalrat vorgeschlagenen Formulierung "Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art" beauftragte die KVF-SR das Bundesamt für Justiz, den Begriff "hoheitliche Aufgaben" zu definieren. Das Bundesamt für Justiz erarbeitete zwei neue Formulierungsvorschläge, von denen einer letzte Woche im Ständerat als Minderheitsantrag angenommen wurde. Der vom Ständerat angenommene Formulierungsvorschlag des Bundesamtes für Justiz deckt sich inhaltlich vollumfänglich mit der bisherigen Fassung des Nationalrates. Eine Bezahlung der hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen, also der Einsätze von Tiger und Fox, ist aus der Spezialfinanzierung somit nicht möglich, weil es sich dabei um eine dem Staat obliegende Massnahme handelt. Kurzum, mit der neuen Formulierung kann dem Ständerat gefolgt und die Differenz damit bereinigt werden.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.