Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-09-30
Wortprotokoll
Zuerst zur allgemeinen Verwirrung: Es hat tatsächlich einen Fehler auf der Fahne in dem Sinne, wie es Herr Pfister erläutert hat. Es ist so, dass sich die Minderheit Wasserfallen auf den ersten Abschnitt von Artikel 1 bezieht. Die Minderheit Wasserfallen will, dass die Einleitung gemäss Bundesrat lautet: "Dieses Gesetz regelt die Kulturförderung ..." Im Gegensatz dazu sagt die Kommissionsmehrheit: "Der Bund fördert die Kultur in den Bereichen ..." Der Antrag der Minderheit Wasserfallen wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Zu Litera b, auf die jetzt Bundespräsident Couchepin Bezug genommen hat, gibt es gar keine Abstimmung, weil es keinen Minderheitsantrag dazu gibt. Es gibt aber eine zweite Minderheit, das ist die Minderheit Freysinger. Dieser Antrag ist klar: Er bezieht sich auf Litera d und wurde in der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Ich spreche jetzt noch zum Antrag der Kommissionsmehrheit. Die sprachliche Formulierung "Der Bund fördert die Kultur in den Bereichen ..." verstärkt die Rolle des [PAGE 1407] Bundesrates in dem Sinne, dass er sich eben für die Kulturförderung verantwortlich fühlt und sich für die Kulturförderung engagiert und nicht nur die Rolle einer administrativ regulierenden Behörde spielt. Mit der Ergänzung in Litera b "Kunst- und Kulturschaffen" wird insbesondere die Förderung der Volkskultur als Ziel und Aufgabe der Kulturförderung explizit gewürdigt. Mit diesem Teil ist auch der Bundesrat einverstanden.
Nicht einverstanden oder divergent war er bezüglich des Einbezugs und der expliziten Erwähnung der Nachwuchsausbildung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man damit auf das Engagement des Bundes im Bereich der Ausbildung Bezug nimmt - welches selbstverständlich als subsidiär zu verstehen ist -, wie es auch in Absatz 2 von Artikel 69 der Bundesverfassung erwähnt wird. In der Diskussion wurden insbesondere die als Postulate überwiesenen Motionen Danioth und Bangerter und die laufende Verfassungsinitiative "Musik und Jugend" erwähnt, welche die Förderung der Musikausbildung beinhaltet. Mit dieser Gesetzesformulierung können heute Weichen gestellt werden, indem wir der subsidiär geförderten Ausbildung unserer Jugend in Musik und anderen Bereichen mehr Gewicht verleihen.