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Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst Herrn Bundespräsident Couchepin dafür danken, dass er das Eintreten unterstützt, trotz der einzelnen kritischen Anmerkungen, die er macht. Das ist ein Stück weit repräsentativ für die Kritik, die auch in den Hearings bei der Eintretensdiskussion in unserer Kommission laut wurde. Insgesamt ist man aber doch zu einer sehr, sehr positiven Wertung gekommen, und zwar von praktisch allen Seiten. Praktisch niemand möchte auf dieses Gesetz nicht eintreten. Auch die grosse Kommissionsmehrheit möchte dieses Kulturförderungsgesetz. Erlauben Sie mir trotzdem noch kurz einige erklärende Ergänzungen zu den Bemerkungen von Herrn Bundespräsident Couchepin.

Zu den Finanzen: Ich habe Sie schon einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Sie im Rahmen der Kulturbotschaft alle vier Jahre selbst über das Budget entscheiden. Es ist also nicht so, dass die Kann-Formulierungen im Kulturförderungsgesetz automatisch Mehrkosten verursachen, sondern es ist Ihre Prioritätensetzung, Ihre Entscheidung, wie viel Sie für die Kultur ausgeben möchten. Zu den 18 Millionen Franken möchte ich nur noch sagen, dass die 3 Millionen Franken für Werkbeiträge in den heutigen Budgets natürlich bereits enthalten sind. Die anderen Beiträge, 10 beziehungsweise 5 Millionen Franken, also die Betriebsbeiträge an Museen oder beispielsweise die Versicherungsprämien, entsprechen Kann-Formulierungen, die gewisse Aktionen im Bereich der Kulturförderung auf eine legale Basis stellen und ermöglichen. Sie sind aber kein Muss und schlussendlich wird darüber politisch entschieden.

Ein kurzes Wort zur Autonomie, zur Rolle und zur Aufgabenteilung von Pro Helvetia: Das ist natürlich einer der sensiblen Punkte. Die Reorganisation von Pro Helvetia ist unbestritten. Die sichere Erhaltung der Autonomie wurde ebenfalls von keinem Hearingteilnehmer bestritten; das war für alle ein zentraler Punkt der anstehenden Revision. Jedoch ist es korrekt, dass es eine kontroverse Diskussion über die Festlegung der Kompetenzen im Bereich der strategischen Ziele gab. Die Autonomie der Stiftung wurde 1949 vom Bundesrat und vom Parlament begründet, um eben eine Staatskultur zu vermeiden. Dieses Prinzip hat seine Gültigkeit noch nicht verloren. Wenn jetzt Pro Helvetia für die Formulierung der strategischen Ziele verantwortlich ist, so hat sie nicht, wie vermutet wurde, einfach eine politische Aufgabe übernommen, was nicht rechtskonform wäre. Es ist durchaus rechtskonform, und Pro Helvetia hat keine politische Aufgabe übernommen, weil nämlich der Bundesrat diese strategischen Ziele genehmigen muss und weil der Bundesrat auch die Wirkung der Tätigkeit von Pro Helvetia jährlich überprüfen wird.

Die Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur entspricht einer Bündelung der Aufgaben. Wir haben lange darüber diskutiert. Wir sind in der Kommission der Ansicht, dass dies effizienter ist, dass es zu einer wirklich guten Reform der Organisation beiträgt. Diese Aufgabenteilung ist im Hinblick auf die Rechenschaftsablegung übersichtlicher. Wir sind der Meinung, dass Pro Helvetia nicht von Grund auf neue Organe schaffen muss, sondern dass durch diese Aufgabenreorganisation parallele Strukturen zwischen BAK und Pro Helvetia abgebaut werden können.

Den Kulturrat - da gibt es einen weiteren sensiblen Punkt - erachten wir keineswegs als ein zusätzliches Organ, das die schon bisher träge Entscheidfindung und Umsetzung, die über mehrere Bundesstellen, Organisationen und Kommissionen lief, erschweren wird. Die Idee ist ganz klar, dass der [PAGE 1403] Kulturrat ein Expertengremium sein soll, das seine Bewertung zum Paket kompetent und unabhängig vornehmen und diese auch publizieren darf. In diesem Sinne ist der Kulturrat eben ein Rat der Weisen. Er könnte vom Bundesrat auch in positivem Sinn als Stärkung bezüglich der politisch-strategischen Ziele und der Tragfähigkeit seiner Entscheidungen verstanden werden.