Lexipedia

preparatory:AB 89553

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-30

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage 07.043 nicht einzutreten. Warum? Das Volk hat in der Vergangenheit eine bundesstaatliche Kulturförderung stets abgelehnt. Hier sollen nun Teile dieser Staatskultur via Parlament, also sozusagen durch die Hintertür, doch eingeführt werden. Statt dass wir uns fragen, welche Kernaufgabe Pro Helvetia mit ihren Subventionen von jährlich 33 Millionen Franken zu bewältigen hat, wollte der Bundesrat den staatlichen Kulturauftrag massiv ausdehnen und Kompetenzen verschieben.

Ich bin überzeugt, dass diese Vorlage vor dem Volk auch in der bereinigten Fassung keine Chance hätte. In Artikel 69 unserer Verfassung steht klipp und klar: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Dies hat auch seine Berechtigung. Für ein kulturpolitisches Sozialwerk, wie das ursprünglich von potenziell Begünstigten gewünscht wurde, fehlt jegliche Verfassungsgrundlage, und es fehlt auch am Willen, sich freiwillig zu engagieren, wie das bei anderen freischaffenden Berufsgruppen üblich ist. Der Bund ist somit nicht der richtige Ansprechpartner, auch dann nicht, wenn die Linke permanent versucht, die Staatskultur oder die staatliche Absicherung bis hin zu Anstellungen zu etablieren. Mit der Zuständigkeit der Kantone lässt sich die Kultur da fördern, wo sie entsteht, und das funktioniert wohl auch besser. Handlungsbedarf besteht bei den Personen mit häufig wechselnden, befristeten Anstellungen. Hier kann der Bund auf dem Verordnungsweg Lösungen anbieten, und er wird das auch tun; das EDI wurde damit beauftragt.

Kulturschaffende sind ein wichtiger Teil der freiberuflich oder nebenberuflich Tätigen, die sich im Wettbewerb, im Spiel von Angebot und Nachfrage, bewegen. Wer freiberuflich tätig sein will - und das wollen oder müssen viele in unserem Land -, hat für seine Existenzsicherung auch selbst und ganz direkt besorgt zu sein. Es gibt dafür verschiedene, bereits bestehende Sicherungsmöglichkeiten. Wir dürfen nicht zwei verschiedene Kategorien, Privilegierte und Nichtprivilegierte, einführen; das wäre ungerecht. Die in diesem Gesetz gesuchte soziale Absicherung ist ein Fremdkörper.

Der Bundesrat hat seit einiger Zeit eine Aufgabenverzichtplanung in Arbeit. Was wir hier vorliegen haben, ist ein Gesetz, das im Rahmen der Aufgabenverzichtplanung ein heisser Kandidat wäre. Es ist eine neue Aufgabe; solche Aufgaben erscheinen im Budget unter den gesetzlich gebundenen Aufgaben. Damit will ich nur kurz aufzeigen, wie widersprüchlich unsere Politik in Wirklichkeit oft ist. Wir sollten uns über die Ursachen der stetig steigenden Bundesaufgaben ebenfalls Gedanken machen.

Meine Ausführungen bedeuten nicht, dass der Bund nicht auch eine Aufgabe im Kulturbereich übernehmen kann. Gemäss Artikel 69 Absatz 2 der Verfassung ist eine nichtzwingende Förderung der Kultur durch den Bund möglich. Absatz 2 lautet: "Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern." Das tut der Bund seit dem Jahr 1939. Dafür haben wir das Pro-Helvetia-Gesetz, das allerdings hinsichtlich Inhalt von der Institution ziemlich stark missachtet wurde.

Wenn Sie gemäss meinem Antrag das neue Kulturförderungsgesetz ablehnen, dann bleibt das bisherige Pro-Helvetia-Gesetz in Kraft. Das ist auch ein Ziel, das die SVP-Fraktion mit dem Rückweisungsantrag erreichen will. Mit dem neuen Entwurf zum Kulturförderungs- und Pro-Helvetia-Gesetz wurde die Volkskultur vollständig aus dem Gesetz entfernt. Gefördert werden sollte die Vorzeige-, Hoch- und Elitekultur, die Volkskultur sollte allenfalls salonfähig gemacht werden. Das kann es doch nicht sein! Wir können darum das verfassungswidrige Kulturförderungsgesetz problemlos ablehnen. Die Front der vom Entwurf Enttäuschten ist gross, und die Zeit hat die Inhalte überholt. Die Rentenprobleme der Kulturschaffenden lassen sich auf freiwilliger Basis besser oder zumindest gleich gut lösen. Dieses Gesetz ist darum ganz klar überflüssig geworden und kann ohne Gewissensbisse versenkt werden.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, auf dieses Gesetz nicht einzutreten. Ich habe es gesagt: Mit dem Nichteintreten helfen Sie auch der Volkskultur, die ohne Begründung aus dem Gesetz entfernt wurde. Mit der Ablehnung bleibt die Volkskultur im bisherigen Pro-Helvetia-Gesetz prominent verankert.

preparatory:AB 89553 | Lexipedia | Lexipedia