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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01

Wortprotokoll

Geschätzte Kollegin, ich habe eine Frage, wie ich die erste der drei Bestimmungen verstehen muss. Die erste Bestimmung, jene in Litera a, heisst ja, es müsse "eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern" sein. Es geht also um eine Gesamtfläche, die dem Publikum zugänglich ist. Gehören - wie ich meine, aber da möchte ich Ihre Antwort hören - dazu auch ein WC, ein Entree, eine Garderobe? Gehört das alles zur Gesamtfläche des Betriebes?