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Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung" des Schweizerischen Apothekervereins will, so ihr Wortlaut, "im Interesse der öffentlichen Gesundheit .... jeden Anreiz zu unzweckmässigem, übermässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum" verbieten. Das ist eine gesundheitspolizeiliche Zielsetzung, wie sie bereits die bestehende revidierte Bundesverfassung enthält, nämlich in Artikel 118 Absatz 2 Litera a, der ausdrücklich von der Abwehr von Gesundheitsgefährdung spricht.

Es ist völlig unbestritten, dass weder die geltende Verfassung noch die zur Diskussion stehende Initiative einen Gesetzgebungsauftrag enthalten, den Markt nach versorgungspolitischen oder gar berufsständischen Kriterien zu lenken oder zu monopolisieren. Damit aber ist die bestehende verfassungsrechtliche Grundlage an sich ausreichend, um alle sich stellenden Fragen und Probleme im Rahmen des Heilmittelgesetzes zu lösen. Eine weiter gehende Gesetzgebungskompetenz ist verfassungspolitisch weder notwendig noch erwünscht.

Schon aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, die Initiative sei unnötig. Das gilt zum jetzigen Stand der Beratungen umso mehr, als in beiden Räten die Diskussion über das Heilmittelgesetz abgeschlossen ist. Hinzu kommt nun aber, dass das Heilmittelgesetz vor Abschluss der Beratungen im Parlament die Erwartungen der Initianten weitgehend erfüllt, wie sie selber in der Kommission und auch in der öffentlichen Meinungsbildung zugestanden. Das Heilmittelgesetz müsste demnach für die Initianten ein tauglicher indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe sein und sie - so die Auffassung der Kommissionsmehrheit - zum Rückzug der Initiative veranlassen. Das wurde ihnen selbst von im Rat und in der Kommission sitzenden Mitgliedern des Initiativkomitees empfohlen; im Übrigen kann das ja noch geschehen.

Wenn die Initianten bis heute noch nicht zum Rückzug geblasen haben, weil sie ihre Ziele weitgehend erreicht haben, dann erwecken sie den Eindruck, dass es ihnen um Druckausübung bei gesundheitspolitischen Reizthemen geht, die weder im Nationalrat noch im Ständerat in ihrem Sinne mehrheitsfähig sind. Gefordert wird zum Beispiel ein völliges Verbot des Versandhandels ohne Ausnahmen. Sie erinnern sich: Nationalrat und Ständerat befürworten ein Verbot mit Bewilligungsvorbehalt. Ferner geht es um eine Festschreibung der Arzneimittelkategorien im Gesetz, welche die Apotheken bevorzugt. Die Räte wollen bekanntlich eine flexiblere Regelung auf Verordnungsstufe. Oder schliesslich wird eine Bundesregelung für die Selbstdispensation der Ärztinnen und Ärzte verlangt. Diese Kompetenz ist von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich geregelt und vielerorts höchst umstritten, gegenwärtig steht sie beispielsweise im Kanton Zürich zur Diskussion. Es wäre überhaupt nicht zu verantworten, das Heilmittelgesetz - bei diesem ist das jetzt nicht mehr möglich - oder auch sonst eine bundesrechtliche Regelung mit dieser schweren Hypothek zu belasten.

Mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission deshalb, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.