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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-01

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit I (Flückiger) ist aus formellen Gründen nicht umsetzbar und auch aus materiellen Gründen abzulehnen.

Formell nicht realisierbar ist der Antrag, weil die seit dem 21. März 2003 geltenden Steuersätze für andere Tabakfabrikate als Zigaretten durch die jetzige Gesetzesrevision ersetzt werden. Auf nicht mehr existierenden Steuersätzen lässt sich keine Steuererhöhungskompetenz festsetzen. Aber nicht nur die Steuersätze, sondern auch die Steuerstrukturen werden ersetzt, und hier gilt das Gleiche: Auf nicht mehr existierenden Steuerstrukturen lässt sich eben auch keine Erhöhungskompetenz definieren.

Materiell geht es offensichtlich darum, die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhungskompetenz herabzusetzen. Die Erhöhungskompetenz wurde so festgelegt, dass der Bundesrat die Steuern bis zum EG-Mindestsatz erhöhen bzw. beim Feinschnitttabak die Steuer proportional zu den Zigarettenerhöhungen anpassen kann. Falls Sie die Steuererhöhungskompetenz des Bundesrates beschneiden, bedeutet dies, dass wir umso rascher wieder ins Parlament kommen und die gleichen Diskussionen führen werden.

Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag abzulehnen.

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