Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Die heute zur Diskussion stehende Volksinitiative "für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung" wurde 1998 lanciert, zu einem Zeitpunkt also, in dem der Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum Heilmittelgesetz noch völlig offen war. Unterdessen haben wir die Differenzen bereinigt und stehen vor der Schlussabstimmung. Die Anliegen der Initianten wurden in dieser Gesetzgebung weitestgehend aufgenommen, und sie werden auch so umgesetzt werden. Dem Schweizerischen Apothekerverein kommt das Verdienst zu, auf Anliegen aufmerksam gemacht und verschiedene Probleme aufgezeigt zu haben, auch wenn die Botschaft zum Heilmittelgesetz bei der Lancierung der Initiative bereits vorhanden war.
Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass das Heilmittelgesetz eine Regelungsdichte enthält, die bereits an die Grenzen des notwendigen gesetzgeberischen Rahmens stösst. Eine weiter gehende Regulierung, beispielsweise des Versandhandels, oder eine Bestimmung über die Selbstdispensation widerspricht den föderalen Kompetenzen der Kantone und ist auch aus gesundheitspolitischen Gründen nicht notwendig, auch nicht zum Schutz der Patienten.
Ich ersuche Sie daher im Namen der FDP-Fraktion, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, und vertraue darauf, dass der Apothekerverein seine unterdessen überholte Initiative nach unseren Beratungen zurückziehen wird.