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Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01

Wortprotokoll

Als Erstrat behandeln wir heute die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung. Die WAK Ihres Rates hat diese Vorlage im April und im Mai dieses Jahres beraten.

Die Steuerstruktur für Zigaretten wurde mit dem Tabaksteuergesetz 1996 vereinfacht. Seither wurden die Steuersätze in verschiedenen Schritten erhöht. Die Erhöhungen hatten einerseits Präventionscharakter, andererseits waren es Anpassungen an die Teuerung. Die Steuerstruktur für die übrigen Tabakwaren, also "Nichtzigaretten", ist einerseits kompliziert und liegt andererseits deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Produkte in der EU. Wir sprechen bei diesen "Nichtzigaretten" beispielsweise von Zigarren, Zigarillos [PAGE 1473] und Feinschnitttabak für das Selberdrehen. Die Nettoeinnahmen aus der Tabaksteuer betragen rund 2,1 Milliarden Franken und gehen an die AHV. Der Anteil der Zigaretten an diesen 2,1 Milliarden betrug im Jahre 2005 rund 2,035 Milliarden, jener der anderen Kategorien lediglich 6,3 Millionen. Dann gibt es noch die Steuer für das Zigarettenpapier; diese beträgt rund 9,7 Millionen Franken.

Da diese Revision in erster Linie nicht bei den Zigaretten, sondern bei den anderen Kategorien ansetzt, sehen Sie, dass es hier nicht um eine Änderung von grosser finanzieller Konsequenz geht. Vielmehr geht es darum, fiskalisch die Brauntabake, also die "Nichtzigaretten", aus Präventionsgründen näher an das Niveau der Zigaretten zu führen und vor allem auch die Steuerstruktur zugunsten der Wirtschaft zu vereinfachen.

Im Einzelnen sind folgende Anpassungen vorgesehen:

1. Das Zigarettenpapier soll nicht mehr steuerlich belastet werden. Dies führt zu einem Steuerausfall von rund 10 Millionen Franken.

2. Die Steuer auf Zigarren und Zigarillos soll leicht, diejenige auf Feinschnitttabak markant erhöht werden. Letzteres soll das Ausweichen auf selbstgedrehte Zigaretten eindämmen. Das ist das Präventionselement. Die Summe der zusätzlichen Steuereinnahmen beträgt rund 10 bis 20 Millionen Franken, das heisst also 0,007 Prozent.

3. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Steuertarife für Zigaretten in moderaten Schritten über mehrere Jahre um maximal 80 Prozent - im Vergleich zu den Steuertarifen von 2003 -, diejenigen für die anderen Kategorien um maximal 300 Prozent zu erhöhen. Damit kommen diese Tarife etwas näher an das EU-Niveau heran. Das Referenzdatum für die Nichtzigaretten ist nicht wie bei den Zigaretten 2003, sondern wird vom Bundesrat festgelegt.

4. Die Steuerstruktur soll zugunsten der Wirtschaft vereinfacht werden. Insbesondere soll ein sogenanntes Steuerlager eingeführt werden; das vereinfacht die Administration, es ermöglicht die Endkommissionierung von Exportprodukten in der Schweiz und sichert und schafft damit einheimische Arbeitsplätze.

Die Mehrheit der Kommission ist für Eintreten und folgt in allen Punkten dem Bundesrat.

Eine Minderheit - wir werden es hören - möchte die Vorlage zurückweisen und dem Bundesrat keine Kompetenz für Steuererhöhungen geben. Dieser soll den Nachweis erbringen, dass der bürokratische Aufwand tatsächlich reduziert werden kann.

In der Detailberatung wollen Minderheiten bei zusätzlichen Steuerkategorien die Tarife erhöhen, die Kompetenz des Bundesrates zur Steuererhöhung bei den Brauntabakwaren begrenzen und die Beiträge der Hersteller und Importeure zugunsten des inländischen Tabakanbaus aufheben.

Die Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Den Antrag auf Rückweisung hat die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.