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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01

Wortprotokoll

Mit unserem Minderheitsantrag haben wir im Sinn einer Schadensminimierung den Versuch gestartet, die bundesrätliche Kompetenz zur Erhöhung der Steuer zu minimieren. Wir lehnen die Ausweitung der bundesrätlichen Kompetenz zur Erhöhung dieser Steuer ab und beantragen deswegen einen einheitlichen Steuersatz von 80 Prozent für alle in Artikel 11 genannten Produkte, weil wir einfach gegen höhere Steuern sind. Wir erachten es als falsch, dem Bundesrat erneut eine Steuererhöhungskompetenz einzuräumen und ihm dadurch eine Aktionsfreiheit im Bereich der Tabaksteuerpolitik zu gewähren. Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, dem Bund mit Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen und die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern. Übrigens sind in Deutschland folgende Auswüchse zu beobachten: Wegen der hohen Tabaksteuern werden inzwischen etwa 25 Prozent des Zigarettenkonsums durch den Schmuggel abgedeckt. Die Ware wird über den ehemaligen Ostblock eingeschleust. Das gibt auch zu Besorgnis Anlass.

Ich muss noch etwas zum gesundheitspolitischen Aspekt sagen: Auch mir liegen die Jugendlichen, die Menschen am Herzen. Es ist aber leider so, dass weder Verbote noch Preiserhöhungen die Zahl der Raucher entsprechend minimiert haben. Die vom Tabakpräventionsfonds finanzierte schweizerische Umfrage zum Tabakkonsum - diese wird seit Januar 2001 in jedem Quartal mit 2500 Telefoninterviews durchgeführt - spricht eine deutliche Sprache. Sie zeigt nämlich, dass die Zahl der Raucher in der Schweiz nicht abgenommen hat: 2007 griff fast jeder dritte Schweizer regelmässig zur Zigarette, also gleich viele wie im Vorjahr. Das ist traurig, aber wahr.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.