Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Die Initiative, die wir heute Morgen besprechen, verfolgt eine Stossrichtung, die in vielerlei Hinsicht richtig und sinnvoll ist. Arzneimittel sind keine normalen Konsumgüter; es braucht deshalb spezielle Anforderungen, und zwar an die Sicherheit des Produktes, aber auch an die Sicherheit, die die Art und Weise betrifft, wie diese Produkte eingesetzt werden. Nun hat diese Initiative das Glück oder das Pech - ich würde es eher Glück nennen -, dass sie von der Politik bereits überholt ist. Es ist doch ziemlich sensationell, dass die Politik für einmal schneller ist als jene, die Anliegen formulieren.
Mit der Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, verfügt der Bund bereits über die Kompetenz und auch die Verpflichtung, Vorschriften über Heilmittel zu erlassen. Die politische Situation ist aber noch besser, denn sogar die Umsetzung auf Gesetzesebene, welche bei Annahme der Initiative auch noch zu vollziehen wäre, ist bereits weitgehend erledigt, und zwar gut erledigt, gut geregelt im Sinne der Initiative.
Im Bereich der Vermarktung hat das Parlament eine gute und sinnvolle Regelung beschlossen. Der Versandhandel soll, abgesehen von Ausnahmen, die mit strengen Auflagen versehen sind, untersagt bleiben.
Das andere Ziel der Initiative, nämlich den Anreiz zu unzweckmässigem, übermässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum zu verhindern, ist ebenfalls richtig und unterstützenswert. Im Heilmittelgesetz haben wir im Bereich der Werbung gewisse Riegel vorgeschoben. Immerhin konnten wir verhindern, dass Werbung für rezeptpflichtige Medikamente erlaubt ist. Meines Erachtens hätte man gerade im Bereich der Werbung aber durchaus noch weiter gehen können. Der Spruch, der heute vorgeschrieben ist - "Dies ist ein Heilmittel, lesen Sie die Packungsbeilage!" -, ist nämlich nichts anderes als ein angenehmer Begleitspruch zur Werbung, der den Konsumentinnen und Konsumenten sicher nicht weiterhilft. Ich würde sagen, die heute erlaubte Werbung enthalte Anreize zum Konsum; das ist unbestritten. Gerade im Bereich der Werbung habe ich aber aus dem Kreis der Initianten und Initiantinnen weiter gehende Forderungen vermisst.
Auch für die Verschreibung und die Abgabe von Arzneimitteln hatten wir im Nationalrat eine sinnvolle Bestimmung beschlossen, die dann leider vom Ständerat wieder aus dem Gesetz gekippt wurde. Ich bedaure es, dass wir heute keine Bestimmung haben, die vorschreibt, dass nur so viele Medikamente verschrieben und abgegeben werden dürfen, wie für den beabsichtigten Heilerfolg unabdingbar sind. Auch das hätte im Sinne der Initiative einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Ich möchte zusammenfassend festhalten, dass die Ziele der Initiative im Heilmittelgesetz materiell weitestgehend umgesetzt sind. Die Initianten haben deshalb gute Gründe, ihre Initiative zurückzuziehen. Sollten die Initianten aber weiter gehende Ziele verfolgen, zum Beispiel ein Totalverbot des Versandhandels ohne jegliche Ausnahmen, dann hätten wir dafür kein Verständnis. Hier ginge es dann nämlich nicht mehr um Gesundheitsschutz und Prävention, sondern um den Versuch, den Markt zu regeln oder gar zu monopolisieren, und das würde darauf hinauslaufen, dass bestehende Marktstrukturen zementiert würden. Das wiederum aber hat mit Gesundheitsschutz und mit Sicherheit nichts mehr zu tun.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.