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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat diese Vorlage am 12. Juni dieses Jahres in erster Lesung behandelt. Das Geschäftsreglement sieht eine zweite Lesung für jene Vorlagen vor, welche vom anderen Rat nicht behandelt werden; denn bei "normalen" Vorlagen - wenn man so sagen will - hat die Beratung durch den Zweitrat unter anderem auch die Funktion einer Art Qualitätskontrolle, indem geprüft wird, ob die Beschlüsse des Erstrates kohärent sind. Grundsätzlich können in der heutigen zweiten Lesung alle Beschlüsse der ersten Lesung wieder infrage gestellt werden. In diesem Sinne liegen auch Anträge vor.

Wir haben einen ersten Diskussionspunkt bei Artikel 15 Absatz 1. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission - bei 11 zu 10 Stimmen allerdings eine knappe Mehrheit - plädiert auf Beibehaltung des geltenden Rechts, auf Beibehaltung der herkömmlichen Aufteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen. Sie ist der Meinung, so sei der Wählerwille am besten erfüllt, und sie befürchtet, dass das Modell Ständerat, das wir mit dem Minderheitsantrag einführen würden, die Zuteilung der Sitze verkomplizieren würde.

Die starke Minderheit aber beantragt Ihnen, am gefassten Beschluss festzuhalten. Es ist ein Antrag, der hier in diesem Plenum mit 92 zu 70 Stimmen obsiegte und der will, dass sich die Verteilung der Kommissionssitze an der Gesamtzahl der zu verteilenden Kommissionssitze orientiert - nicht wie heute, wo die Sitze in jeder einzelnen Kommission proportional auf die Fraktionen verteilt werden. Die Änderung würde genau dem System entsprechen, das nun der Ständerat hat und das sich bewährt hat.

Im Namen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, ihrem Antrag zuzustimmen und am geltenden Recht festzuhalten.

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