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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Auch wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Es geht auch aus unserer Sicht um eine relative Bagatelle. Die Frage ist, ob wir eine blosse Ordnungsvorschrift in diesem Gesetz und mit dieser Bestimmung verankern wollen oder nicht. In Artikel 510 - wir haben es vorhin gehört - haben wir diese Ordnungsvorschrift, in Zustimmung zum ständerätlichen Beschluss, eliminiert; das war unbestritten. Auch hat bei Artikel 362 niemand verlangt, dass man wiederum die Urkundsperson benachrichtigt. Mit anderen Worten: Wenn man schon die Urkundsperson nicht benachrichtigen muss, wieso soll man dann das Zivilstandsamt benachrichtigen? Entweder schlägt man vor, dass man die Urkundsperson, das Zivilstandsamt und allenfalls die Amts- oder Bezirksschreiberei - je nach Kanton - zu benachrichtigen hat, oder man streicht alle diese Ordnungsvorschriften.

Wir sind der Meinung, dass wir alle Ordnungsvorschriften streichen können, weil auch die Verankerung mit einer Soll- oder Muss-Bestimmung nichts daran ändert, dass man niemanden zwingen kann, das zu tun; vor allem kann man eine Unterlassung nicht sanktionieren. Wir bitten Sie mit anderen Worten, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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