Lexipedia

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

In Artikel 387 geht es um die Aufsicht über Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Es wird festgehalten, dass die Kantone solche Einrichtungen, in denen urteilsunfähige Personen betreut werden, einer Aufsicht unterstellen müssen, soweit diese nicht schon durch bundesrechtliche Vorschriften gewährleistet ist.

Dass es in diesem sensiblen Bereich eine wirkungsvolle Aufsicht braucht, ist unbestritten. Es ist ebenfalls unbestritten, dass dazu auch unangemeldete Besuche gehören. Die Minderheit möchte dies in einem Absatz 2 explizit festhalten. Inhaltlich hat diesem Anliegen in der Kommission niemand widersprochen. Gegen den Antrag wurden rein formelle Gründe angeführt: Unangemeldete Besuche seien auch ohne explizite Erwähnung im Gesetz möglich, ja, sie seien ein selbstverständliches Überwachungsinstrument. Es sei aber, so die Mehrheit, bei einem entsprechenden Absatz 2 so, dass der Eindruck entstehen könne, dass es für unangemeldete Besuche dann immer einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Ich kann dies nicht nachvollziehen, ich teile diese Ansicht nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in Artikel 387 nicht klar. Unklare Gesetze aber haben noch nie zu mehr Rechtssicherheit geführt. Mit Absatz 2, wie er von der Minderheit beantragt wird, sind die Verhältnisse klar.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Jositsch Daniel · Nationalrat · 2008-10-02 | Lexipedia | Lexipedia